Beitragssatz für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer und Auszubildende sind Sie im Regelfall krankenversicherungspflichtig und gesetzlich krankenversichert. Dabei haben Sie die freie Wahl. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die HEK. Denn überdurchschnittliche zusätzliche Leistungen und einen umfassenden Service gibt es in der Hanseatischen Krankenkasse für einen attraktiven Beitragssatz. Dabei sind Ehe- und Lebenspartner und Kinder in der Familienversicherung meistens kostenfrei mitversichert.

Attraktiver Beitragssatz der HEK

Der Beitragssatz der HEK beträgt 15,9 Prozent des jeweiligen Einkommens. Davon übernimmt der Arbeitgeber 7,95 Prozent. Bei Auszubildenden, deren monatliche Vergütung unter 325 Euro liegt, zahlt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag.

Die Höhe des jeweiligen Krankenkassen-Beitrags ergibt sich prozentual aus dem monatlichen Lohn oder Gehalt. Wer gut verdient, muss also auch mehr bezahlen. Dies gilt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 5.175,00 Euro liegt. Ab diesem monatlichen Bruttoverdienst ist der Beitrag gedeckelt.

Wenn das Arbeitsentgelt im Vorjahr mehr als 69.300 Euro betragen hat und die für 2024 vom Gesetzgeber festgelegte Grenze für die Krankenversicherungspflicht im laufenden Jahr voraussichtlich erneut überschreitet, sind Arbeitnehmer bei der HEK freiwillig versichert.

Arbeitgeber überweist den Beitrag

Der jeweilige Krankenkassenbeitrag wird für versicherungspflichtige Arbeitnehmer vom Arbeitgeber berechnet und direkt an die HEK abgeführt. Das gilt meist auch für freiwillig versicherte Beschäftigte.

Über Smart-Rechner.de schnell und einfach Krankenkassenbeitrag berechnen.

Besondere Regeln 

Besondere Regelungen hat der Gesetzgeber für folgende Arbeitnehmer vorgesehen:

Krankenkassen-Beitrag für Arbeitnehmer, die zusätzlich eine Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen erhalten

Wenn die monatlichen Einkünfte insgesamt die Grenze von derzeit 5.175,00 Euro übersteigen und zu hohe Beiträge von Ihnen gezahlt wurden, können wir Ihnen auf Antrag die überzahlten Beiträge erstatten.
Bitte reichen Sie uns hierfür einen formlosen Antrag im Laufe des ersten Quartals 2024 zur Erstattung der Beiträge 2023 ein.

Noch Fragen?

Das Service-Team hilft Ihnen gern weiter.