Krankengeldwahltarife
Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Krankengeld bietet Ihnen die HEK Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen können Sie Ihren Einkommensverlust bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEKplus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.
Allgemeines
- Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung haben, erhalten ein Wahlrecht auf ein gesetzlich geregeltes Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig: Sofern Sie dies wünschen, geben Sie uns eine entsprechende Wahlerklärung ab. An die Wahl des Tarifes sind Sie drei Jahre gebunden.
- Künstler und Publizisten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Vorteile
- Vorerkrankungen wirken sich nicht durch sogenannte Risikozuschläge auf die Prämienhöhe aus.
- Ihr Krankengeld entspricht 70 % des Arbeitseinkommens, das Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es beträgt allerdings maximal 70 % des Betrages, der zur Beitragsbemessung herangezogen wird. So erhalten Sie in jedem Fall Krankengeld und sind bei wirtschaftlichem Verlust abgesichert.
- Während des Bezugs von Krankengeld zahlen Sie grundsätzlich weder Beiträge zur Krankenversicherung noch die Prämie für den Wahltarif. Während des Bezugs von Krankengeld zahlen Sie grundsätzlich weder Beiträge zur Krankenversicherung noch die Prämie für den Wahltarif. Beiträge fallen nur an, wenn Sie weiterhin Einkünfte beziehen. Sprechen Sie uns hierzu gern an.
- Keine altersbedingten Prämienerhöhungen
- Es werden keine Krankheiten ausgeschlossen.
Tarifüberblick
Tarif | Personenkreis | Dauer | Prämie |
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HEKplus | Selbstständige | Krankengeld vom 22. bis 42. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit | 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 44,25 Euro |
HEKplus K 22 | Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung haben | Krankengeld vom 22. bis 42. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit | 1 % der Beitragsbemessungsgrenze = 44,25 Euro |
HEKplus K 15 | Künstler und Publizisten | Krankengeld vom 15. bis 42. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit | 1,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 53,10 Euro |