FAQ Allgemein
Hier finden Sie allgemeine häufig gestellte Fragen.
Der Wechsel zur HEK ist sehr einfach. Wir benötigen von Ihnen lediglich einen Mitgliedschaftsantrag. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse übernehmen wir.
Nachdem Sie den Mitgliedschaftsantrag gestellt haben, beträgt die Wechselfrist noch zwei volle
Kalendermonate.
Beispiel:
Sie beantragen Ihre Mitgliedschaft bei der HEK am 9. September. Die Wechselfrist beträgt zwei volle Monate, also Oktober und November. Die Mitgliedschaft bei der HEK beginnt zum 1. Dezember.
Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns gern unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 0213213.
Nutzen Sie unabhängig von Ihrem Wohnort und dem Anliegen die Großkundenanschrift der Hauptverwaltung in Hamburg:
Hanseatische Krankenkasse
22039 Hamburg
Diese Anschrift ist ohne Straße und Hausnummer gültig.
Ändern Sie Ihre Anschrift direkt über die Service-App oder rufen Sie uns einfach unter unserer kostenfreien Servicenummer an: 0800 0213213.
Bitte nutzen Sie dafür unsere Service-App. Auf dem digitalen Weg ist es besonders schnell und sicher. Alternativ senden Sie die Bescheinigung an:
Hanseatische Krankenkasse
22039 Hamburg
Gleiches gilt für die Bescheinigung zum Kinderkrankengeld.
Das Foto soll dazu beitragen, die missbräuchliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu verhindern. Dies liegt im Interesse aller Beitragszahler.
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen daher verpflichtet, an Versicherte ab 15 Jahren Karten mit Lichtbild auszugeben. Wenn Versicherten die Erstellung eines Fotos, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht möglich ist, dürfen ausnahmsweise Karten ohne Foto ausgegeben werden.
Gern können Sie uns Ihr Lichtbild schnell und einfach über unsere Service-App senden.
Der Gesundheitskarte sind folgende Daten zu entnehmen:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Gültigkeit
Status der Versicherung (Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
Lichtbild
Krankenversichertennummer
Die Mikroprozessorchips auf den Karten müssen stets den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Deswegen erneuert das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) fortlaufend die Sicherheitsvorgaben. Die Zertifikate für die Verwendung der Mikroprozessorchips sind daher befristet, so dass die Karten ausgetauscht und die Praxissoftware für das Einlesen der Karten entsprechend angepasst werden müssen. Für die Versicherten ergeben sich keine Auswirkungen.
Wenn Sie ihre Beitragszahlungen an uns leisten möchten, dann können Sie diese Bankverbindung verwenden:
Hamburger Sparkasse - IBAN: DE64 2005 0550 1045 1301 33 - BIC: HASPDEHHXXX
Aktuelle Informationen
Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Bevölkerung bereit.
Beim Auswärtigen Amt finden Sie aktuelle Reisewarnungen sowie Reise- und Sicherheitshinweise.
Wenn Sie denken, dass Sie sich infiziert haben, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Gesundheitsamt, telefonisch an einen Arzt oder rufen Sie die 116 117 (www.116117.de) an.
Hotlines zum Coronavirus
Hier finden Sie eine Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren. Bitte nutzen Sie auch die weiteren, auf Landes- und regionaler Ebene bestehenden telefonischen Beratungsangebote.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22
Einheitliche Behördenrufnummer - 115 (www.115.de)
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100
Hier finden Sie weitere Informationen zum Coronavirus, rund um Ihre Versicherung bei der HEK.