FAQ zur ePA-App
Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ab dem 15.01.2025 wird automatisch eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, für alle angelegt. Die Ausweitung der ePA für alle Versicherten nimmt dafür einen Zeitraum von ungefähr vier Wochen ein. In dieser Zeit erfolgt die Einführung Schritt für Schritt.
Zunächst können ab dem 15.01.2025 in den sogenannten Modellregionen Hamburg und Franken sowie in Nordrhein und Westfalen-Lippe ausgewählte Einrichtungen Informationen in Ihre ePA einstellen oder einsehen. Die Modellregionen sammeln dabei Erfahrungen mit der Organisation und Technik, die dann bundesweit genutzt werden.
Nach der erfolgreichen Testphase können Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland in den Regelbetrieb der ePA gehen. Aktuell gehen wir davon aus, dass Gesundheitseinrichtungen bundesweit voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 Schritt für Schritt in den Regelbetrieb übergehen. In der Zwischenzeit können Sie sich schon mit der HEK Service-App vertraut machen.
Ab dem 15.01.2025 wird automatisch eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, für alle angelegt. In der „ePA für alle“ werden Ihre Daten sicher und digital gebündelt. Über unsere kostenfreie HEK ePA‑App können Sie einfach Ihre ePA selbst verwalten – alles ganz freiwillig.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und verbindet die Akteure und Institutionen des Gesundheitssystems über eine vernetzte Telematikinfrastruktur. Behandelnde Ärzte können Arztbriefe, Befunde oder Therapiemaßnahmen einstellen und Sie können eigene Aufzeichnungen speichern. Die Dokumente können Sie bei Bedarf Ihrer Arztpraxis sicher zur Verfügung stellen. Hierdurch ist eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich.
Die ePA ist ein sicheres Aktensystem, in dem individuelle Patienten- und Gesundheitsdaten gespeichert und mit Arztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern über die „Telematikinfrastruktur“ ausgetauscht werden können. Dazu müssen Sie sich einmalig in der HEK Service-App registrieren, damit die neue ePA funktionstüchtig ist. Mit Ihrer Entscheidung zur Nutzung der ePA stimmen Sie den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung der HEK zu.
Ausführliche Informationen hat auch der GKV Spitzenverband bereitgestellt. Diese finden Sie hier.
Weitere Informationen zur ePA ab 2025 finden Sie hier auf der Homepage der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin.
Die ePA ist ein sicherer zentraler Datenspeicher, dessen Server in Deutschland stehen. Sie können in Ihrer ePA Daten von Ihren Leistungserbringern empfangen und eigene Daten speichern, um sie mit Ihrer Arztpraxis zu teilen. Dazu muss der Versicherte sich lediglich einmal einloggen.
Wir bieten die ePA für Sie als kostenfreien Service in unserer HEK ePA‑App an. Die Nutzung der ePA sowie der zusätzlichen individuellen HEK-Services wird dadurch einfach und reibungslos für Sie gestaltet. Neben der Bereitstellung von Daten über die HEK ePA‑App kann die ePA auch bei einem Leistungserbringer freigeschaltet werden. Hier stehen jedoch die individuellen HEK-Services nicht zur Verfügung.
Arztpraxen und Krankenhäuser können auf Ihre ePA zugreifen, wenn Sie ihnen eine Berechtigung dafür erteilen – entweder durch das Einstecken der eGK vor Ort oder durch die Zuweisung in der App. Wenn Sie besonders sensible Dokumente nicht teilen möchten, können Sie diese vor allen Leistungserbringereinrichtungen verbergen. Sie können dabei ein einzelnes Dokument oder aber ganze Kategorien von Dokumenten verbergen. Somit hat niemand außer Ihnen oder Ihre gewählte Vertretung Zugriff auf diese Dokumente.
Bei einem Wechsel Ihrer Krankenkasse wird Ihre ePA automatisch von der neuen Krankenkasse übernommen, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Alle bisherigen Zugriffsrechte, Vertretungen oder eingelegten Widersprüche bleiben dabei erhalten.
Sollten Sie gegenüber Ihrer bisherigen Krankenkasse der Bereitstellung von Daten über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen widersprochen haben, so gilt dieser Widerspruch nicht automatisch weiter. Wenn Sie das Einstellen solcher Daten auch weiterhin nicht wünschen, müssen Sie gegenüber Ihrer neuen Krankenkasse erneut Widerspruch einlegen.
Daten aus sogenannten kassenspezifischen Anwendungen der ePA, wie zum Beispiel Impfungen, werden zudem möglicherweise nicht in die HEK ePA‑App übertragen. Um diese weiterhin nutzen zu können, sollten Sie sie rechtzeitig selbst sichern.
Um eigene Dokumente mit einer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, ist das Dokument durch Sie in Ihrer ePA zu speichern. Dazu können Sie ein bereits im Modul „Dokumente“ vorhandenes Dokument in Ihre ePA übertragen. Dazu wählen Sie das betreffende Dokument aus und nutzen die angebotene Option zum Kopieren des Dokuments in Ihre ePA. Ein neues Dokument können Sie über den zentralen Hinzufügen-Button in Ihrer ePA speichern. Dabei ist Ihre ePA als Speicherort auszuwählen (geteiltes Dokument).
Um die ePA noch sicherer zu machen, wird der Upload von Bild-Dateien vorerst deaktiviert. Bilder können jedoch nach wie vor als PDF/A Dokument in die ePA eingestellt werden. Für die Versicherten übernimmt die HEK ePA‑App automatisch eine entsprechende Konvertierung. Die Leistungserbringer sind lediglich dazu verpflichtet, Bildbefunde in die ePA einzustellen. Es wird daran gearbeitet, das sichere Hochladen von Bild-Dateien in die ePA künftig zu ermöglichen.
Wenn Sie neue Abrechnungsdaten in den individuellen HEK-Services oder neue Dokumente in Ihre ePA erhalten, werden Sie in der HEK ePA‑App benachrichtigt.
Innerhalb der App können Sie Neuigkeiten und Updates sehen, wenn Sie in der HEK ePA‑ App das Glockensymbol oben rechts anwählen. Sofern neue Benachrichtigungen vorhanden sind, erkennen Sie es an einem roten Symbol an der Glocke.
Da die Standardsortierung der Daten und Dokumente innerhalb der ePA chronologisch erfolgt, werden neue Dokumente und Aktivitäten beim Öffnen der ePA immer oben angezeigt.
Sofern Sie die HEK ePA‑App nutzen, können Sie auf Ihre ePA zugreifen. Die Voraussetzung für einen Zugriff auf Ihre ePA durch einen Leistungserbringer ist Ihre elektronische Gesundheitskarte beim Arzt, die Sie in das Kartenlesegerät stecken. Außerdem können Sie die Berechtigungen über die App vergeben und verwalten. Hiermit erhält dieser für 90 Tage Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Es erhalten z.B. auch Apotheken Zugriff auf Ihre ePA über das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät.
Die Dauer der Zugriffsrechte von 90 Tagen ist für folgende Leistungserbringer beschränkt:
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Arztpraxen
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Zahnarztpraxen
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Psychotherapiepraxen
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Gesundheits- und Krankenpflegeeinrichtungen
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Kinderkrankenpflegeeinrichtungen
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Altenpflegeeinrichtungen
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Pflegefachkräfte
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Hebammen
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Heilmittelerbringereinrichtungen
Die Dauer der Zugriffsrechte von 3Tagen ist für folgende Leistungserbringer beschränkt:
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Apotheken
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Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
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Betriebsärztinnen und -ärzte
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Notfallsanitäterinnen und -sanitäter
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unabhängig vom definierten Zeitraum der Berechtigung können Sie eine Berechtigung jederzeit wieder entziehen. Hierfür gehen Sie in unsere HEK ePA‑App, wählen den Reiter „Patientenakte (ePA)“ und gehen auf „Zugriffe“. Wählen Sie die entsprechende Arztpraxis oder das Krankenhaus aus, um die Berechtigung zu entziehen oder den Zeitraum anzupassen.
Sobald Sie die Berechtigung entziehen, hat die betreffende Praxis oder das Krankenhaus mit sofortiger Wirkung keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA. Die Praxis oder das Krankenhaus kann Ihnen keine Dokumente mehr einstellen. Bereits gespeicherte Dokumente bleiben in Ihrer ePA vorhanden.
Um den Zugriff wieder zu gewähren, müssen Sie dafür eine neue Berechtigung vergeben. Dazu müs-sen Sie Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus erneut die Berechtigung erteilen.
Wenn Sie kein mobiles Endgerät nutzen, haben Sie über unsere Ombudsstelle ebenfalls die Möglichkeit, Berechtigungen zu verteilen oder auch zurückzuziehen.
Sobald Ihre eGK in das Kartenlesegerät eingesteckt wird, beginnt der sogenannte Behandlungskontext. Dieser ermöglicht der jeweiligen Institution, 90 Tage lang auf Ihre ePA zuzugreifen. Nach Ablauf dieser 90 Tage müssen Sie Ihre eGK erneut vor Ort in das Kartenlesegerät einstecken, um den Zugriff zu verlängern. Alternativ können Sie den Zeitraum über die HEK ePA-App anpassen: Sie können ihn verlängern (auch zeitlich unbegrenzt), verkürzen oder jederzeit beenden. Dies ist besonders sinnvoll bei Hausarztpraxen, wenn Sie dort langfristig in Behandlung sind.
In Apotheken ist der Versorgungskontext kürzer und dauert nur drei Tage. Danach muss die eGK erneut in das Kartenlesegerät eingesteckt werden, um den Zugriff auf Ihre ePA zu ermöglichen.
Ihre ePA bietet die Möglichkeit, individuelle Notfalldaten zu speichern. Die Besonderheit dieses Datensatzes ist, dass er gleichzeitig auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert ist. Im Notfall haben damit Unfallmediziner und Rettungskräfte unmittelbar Zugang zu Ihren Notfalldaten. Um die Richtigkeit dieser Angaben zu gewährleisten, können diese Daten ausschließlich durch eine Arztpraxis erstellt und geändert werden.
Auf Ihr Verlangen hin sind die Leistungserbringenden, die die Erstellung oder die Änderung der Daten vorgenommen haben, zur Speicherung in der ePA verpflichtet. Prüfen Sie regelmäßig die Aktualität der Angaben und lassen Sie diese bei Bedarf ändern.
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Der Notfalldatensatz enthält folgende Informationen:
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Informationen zu chronischen oder seltenen Erkrankungen
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Informationen zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten
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Allergien und Unverträglichkeiten
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weitere medizinische Hinweise (zum Beispiel Schwangerschaft oder Implantate)
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Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
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Kontaktdaten von behandelnden Ärztinnen und Ärzten
Um zu verhindern, dass eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf Daten von anderen Praxen oder Krankenhäusern zugreifen kann, entziehen Sie die betreffende Berechtigung.
Wenn Sie verhindern wollen, dass bestimmte Dokumente von einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus gelesen werden können, kopieren Sie die betreffenden Unterlagen in „Private Dokumente“ und löschen Sie diese anschließend in Ihrer ePA.
Sie können die auf diese Weise aus der ePA entfernten Dokumente wieder in der ePA speichern, etwa um sie erneut zu teilen. Beachten Sie: Das Dokument hat jetzt den Status „selbst gespeichert“.
Sie können ebenfalls bestimmte und für Sie besonders sensible Daten vollständig verbergen. Das geht sowohl für einzelne als auch für ganze Kategorien von Dokumenten. Auf verborgene Dokumente haben ausschließlich Sie und Ihre Vertreter Zugriff. Einzelne Dokumente, die im Rahmen von medizinischen Anwendungsfällen der ePA gespeichert wurden, lassen sich unter Umständen nicht verbergen.
Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet auch, dass Sie jederzeit das Recht haben, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen. Beachten Sie bei einer Löschung, dass die gelöschten Daten unwiderruflich aus der ePA entfernt werden. Nach der Löschung sind die Daten in der ePA nicht mehr vorhanden. Sie können diese Daten später nicht selbstständig mit Mitteln der ePA wiederherstellen. Sollten Sie diese Daten später wieder benötigen, so müssen diese Daten auf einem anderen Weg (zum Beispiel über die Leistungserbringenden, die diese Daten bereitgestellt haben) zur Verfügung gestellt werden. Dies geht jedoch nicht in allen Fällen: Beispielsweise sind die automatisch übertragenen Daten des E-Rezepts nach einer Löschung aus der ePA in der Regel nicht mehr aus einer anderen Quelle wiederherstellbar. Prüfen Sie daher vor einer Löschung stets, ob nicht möglicherweise das Verbergen von Daten die bessere Alternative ist. Durch das Verbergen bleibt ein Dokument in der ePA, ist aber nicht mehr für Leistungserbringereinrichtungen sichtbar.
Für den Fall, dass Sie die HEK ePA‑App nicht nutzen möchten oder können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen. Diese Person kann dann mit der eigenen ePA-App seiner Krankenkasse auch auf Ihre ePA zugreifen und diese für Sie verwalten.
Eine Vertretung können Sie in Ihrer HEK ePA‑App unter „Einstellungen > Patientenakte“ hinzufügen. Die Einrichtung von Vertretungen ist auch über die ePA-App der Person möglich, die Sie vertreten soll. In diesem Fall benötigen Sie kein eigenes Endgerät und keine ePA-App, müssen aber die vertretungsberechtigte Person zum Zugriff auf Ihre ePA berechtigen, zum Beispiel indem Sie Ihre eGK und PIN am Endgerät der vertretungsberechtigten Person nutzen. Beachten Sie dabei aber, dass zum Entzug der Vertretungsberechtigung, der jederzeit möglich ist, eine ePA-App erforderlich ist.
Maximal fünf Vertretungen können benannt werden, die annähernd die gleichen Rechte wie der ePA-Nutzende selbst haben. Dazu gehören beispielsweise die Vergabe von Zugriffsrechten an Leistungs-erbringer und auch die Einsicht in die in der Akte gespeicherten Dokumente. Daher ist es wichtig, diese Vertretungsrechte nur an Personen zu übertragen, denen man vollständig vertraut und beispielsweise auch eine Vorsorgevollmacht erteilen würde. Als Vertretung ist es allerdings nicht möglich, weitere Vertretungen zu benennen, die Akte zu schließen oder Dokumente aus ihr zu löschen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Vertretungsrolle nur an gesetzlich Krankenversicherte zugewiesen werden, unabhängig davon, ob es sich um HEK-Versicherte handelt.
Ab dem 15.01.2025 wird automatisch die ePA für alle – auch für Kinder – angelegt. Über die Vertreterfunktion verwalten die sorgeberechtigen, gesetzlich versicherten Eltern die ePA für ihre Kinder bis zum 16. Geburtstag. Hierfür wird die eGK mit der dazugehörigen PIN des Kindes benötigt. Dann kann sich der sorgeberechtigte Elternteil in seiner eigenen ePA anmelden und eine Vertretung einrichten, in diesem Fall für sein Kind.
Neben dem Zugang über die HEK ePA‑App wird es auch möglich sein, sich auf einem Computer in die ePA einzuloggen. Zum Start der ePA steht der sogenannte Desktop Client allerdings noch nicht zur Verfügung. Diesen können Sie ab Mitte des Jahres 2025 nutzen. Alle weiteren Informationen dazu folgen dann.
Die eingerichtete Ombudsstelle soll Ihnen bei Problemen mit der ePA weiterhelfen, insbesondere, wenn Sie kein mobiles Endgerät nutzen. Sie berät Sie bei allen Fragen, die Sie zur ePA haben und hilft Ihnen bei auftretenden Problemen. Vor allem gibt sie Auskunft über das An-/ und Widerspruchsverfahren und Ihre Rechte und Ansprüche in Bezug auf die ePA. Außerdem ist es durch sie möglich, einen Zugriff auf die ePA zu haben, auch ohne Verwendung der HEK Service-App. So stellt Ihnen die Ombudsstelle Protokolle über zum Beispiel Zugriffe und Änderungen durch Leistungserbringende zur Verfügung. Wenn Sie kein Smartphone besitzen, haben Sie auch ohne mobiles Endgerät die Kontrolle darüber, wer auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf. Weitere Informationen zu unserer Ombudsstelle finden Sie hier.
Wichtig:
Obwohl die meisten in der HEK ePA‑App bereitgestellten Dienste auch von der Ombudsstelle angeboten werden, ist die Verteilung/der Entzug der Vertretungsberechtigung nicht über die Ombudsstelle möglich.
Der Sicherheitsschlüssel wird für die Neuinstallation der App benötigt, zum Beispiel bei einem Gerätewechsel. Der Sicherheitsschlüssel ist einzugeben, damit sowohl Ver- als auch Entschlüsselung wieder funktionieren. Nur auf diese Weise können die in den individuellen HEK-Services verschlüsselt gespeicherten Daten wieder angezeigt werden. Kann der Sicherheitsschlüssel nicht eingegeben werden (zum Beispiel bei Verlust), können die Daten nicht entschlüsselt werden.
Hinweis: Der Sicherheitsschlüssel ist einmalig und wird sowohl als Text als auch in Form eines QR-Codes erzeugt. Die Wiederherstellung der Sicherheitsinformationen ist nur mit ihm möglich. Deshalb sollte dieser Schlüssel sorgfältig aufbewahrt werden; idealerweise unabhängig vom Smartphone selbst. Aus Sicherheitsgründen gibt es keine Option zur Wiederherstellung des Schlüssels. Während der Nutzung der HEK ePA‑App können Sie sich Ihren Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen anzeigen lassen und speichern.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Dazu gehören:
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Auskunft zu den in der HEK ePA‑App verarbeiteten Daten
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Berichtigung unrichtiger Daten
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Löschung von Daten
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Einschränkung der Verarbeitung von Daten
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Export und Übertragung der Daten (sofern technisch möglich)
Zur Ausübung der Rechte können die jeweils in der ePA und in den individuellen HEK-Services vorgesehenen Funktionen genutzt werden. Während Sie alle Daten zu den individuellen HEK-Services über den in der HEK PA‑App angebotenen Daten-Export beziehen können, müssen Sie die Nutzungsdaten zu Ihrer ePA von uns anfordern. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Die ePA-Daten sind nur so sicher wie das Smartphone selbst. Sie sollten ein aktuelles Smartphone verwenden und nicht eins, welches vom Hersteller keinen Support mehr erhält und keine Sicherheitsupdates mehr bekommt. Zusätzlich sollten Updates regelmäßig installiert werden. Außerdem muss das Endgerät grundsätzlich zwingend durch eine PIN oder Face-ID gesichert sein. Des Weiteren hängt auch der Authentifizierungsprozess über die HEK ePA‑App direkt mit den Sicherungsmechanismen des Smartphones zusammen.
Die elektronische Patientenakte (Leichte Sprache)
Ab dem 15.01.2021 gibt es eine neue digitale Anwendung.
Die offizielle Bezeichnung ist elektronische Patientenakte. Abgekürzt heißt sie ePA. Wir verwenden für die ePA unsere neue HEK ePA‑App. Man kann darin Daten zur Gesundheit speichern.
Gesundheitsbezogene Daten sind:
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Behandlungsdaten
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Medikamente
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Diagnosen
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Ärzte
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Zeiten, in denen man krank war und nicht arbeiten konnte
Leistungserbringer können die Daten dann ansehen.
Leistungserbringer sind:
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Ärzte
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Zahnärzte
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Psychotherapeuten
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Krankenhäuser
Ärzte können dort auch Daten ablegen.
Zum Beispiel Pläne zur Einnahme von Medikamenten.
Die Daten und Dokumente werden online gespeichert.
Die ePA erinnert Sie an Impfungen, die Sie machen müssen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Als erstes brauchen Sie die HEK ePA‑App.
Diese können Sie auf Ihr Smartphone laden.
Entweder aus dem Google Play Store oder aus dem App Store.
In der HEK ePA‑App müssen Sie zeigen, dass Sie es selbst sind.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Das dauert ungefähr 3 Minuten.
Das ist wichtig, damit niemand anderes an Ihre Daten kommt.
Um die ePA zu nutzen, öffnen Sie die HEK ePA‑App und es wird
Ihnen beschrieben, was Sie dann machen müssen.
Mit der ePA haben Sie immer alle Gesundheitsdaten verfügbar.
Sie können einfacher mit Leistungserbringern über Ihre Daten sprechen.
Die ePA wird in der Zukunft immer mehr können.
Ihre gesundheitliche Versorgung wird verbessert.
Datenschutz und Sicherheit
Für die Bereitstellung und Nutzung von smarthealth werden bestimmte Nutzungsdaten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Das ist notwendig, um die eindeutige Zuordnung und den sicheren und dauerhaften Zugriff auf smarthealth zu gewährleisten. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass bestimmte Daten erhoben und über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
Smarthealth wird nach der Freischaltung innerhalb der HEK Service-App aktiviert. Dabei werden die technische Referenznummer und die Kundennummer für das Anlegen des Nutzerkontos gespeichert. Während der Nutzung von smarthealth werden bestimmte Daten erzeugt und gespeichert. Dazu gehören abgegebene Einwilligungen und Widerrufe; etwa für die Nutzung von Services oder auch sogenannte Protokolldaten, in denen zum Beispiel Login-Zeitpunkte und Daten-Transfers festgehalten werden.
Die automatisch gespeicherten Daten können innerhalb der App aufgerufen oder bei der HEK angefordert werden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Der Sicherheitsschlüssel wird für die Neuinstallation der App benötigt, zum Beispiel bei einem Gerätewechsel. Der Sicherheitsschlüssel ist einzugeben, damit sowohl Ver- als auch Entschlüsselung wieder funktionieren. Nur auf diese Weise können die in den individuellen HEK Services verschlüsselt gespeicherten Daten wieder angezeigt werden. Kann der Sicherheitsschlüssel nicht eingegeben werden (zum Beispiel bei Verlust), können die Daten nicht entschlüsselt werden.
Hinweis: Der Sicherheitsschlüssel ist einmalig und wird sowohl als Text als auch in Form eines QR-Codes erzeugt Die Wiederherstellung der Sicherheitsinformationen ist nur mit ihm möglich. Deshalb sollte dieser Schlüssel sorgfältig aufbewahrt werden; idealerweise unabhängig vom Smartphone selbst. Aus Sicherheitsgründen gibt es keine Option zur Wiederherstellung des Schlüssels. Während der Nutzung von smarthealth können Sie sich Ihren Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen anzeigen lassen und speichern.
Grundsätzlich können nur Sie Ihre Daten sehen.
Da Sie jedoch die Möglichkeit haben, im Bereich Ihrer ePA Arztpraxen und Krankenhäuser für den Zugriff auf Ihre Dokumente zu berechtigen, sind diese Personenkreise dann ebenfalls in der Lage, die von Ihnen geteilten Daten zu sehen.
Daten und Transportwege in smarthealth sind individuell Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet, dass niemand außer Ihnen selbst Ihre Daten entschlüsseln kann. Dadurch sind auch nur Sie selbst in der Lage, Ihre Daten zu sehen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Dazu gehören:
- Auskunft zu den in smarthealth verarbeiteten Daten
- Berichtigung unrichtiger Daten
- Löschung von Daten
- Einschränkung der Verarbeitung von Daten sowie
- Export und Übertragung der Daten (sofern technisch möglich)
Zur Ausübung der Rechte können die jeweils in der ePA und in den individuellen HEK Services vorgesehenen Funktionen genutzt werden. Während Sie alle Daten zu den individuellen HEK Services über den in smarthealth angebotenen Daten-Export beziehen können, müssen Sie die Nutzungsdaten zu Ihrer ePA von uns anfordern. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.