HEK eVerordnung für Hilfsmittel

Gemeinsam mit sieben großen Krankenkassen bietet Ihnen die HEK ab Oktober 2024 die Möglichkeit, Hilfsmittel-Verordnungen beispielsweise für Bandagen oder Einlagen bequem digital einzulösen! Sie sparen Zeit und Aufwand mit dem neuen digitalen Verfahren per App.

Wie funktioniert das?

Ihre Arztpraxis stellt Ihre eVerordnung digital aus. Die eVerordnung wird Ihnen daraufhin in der HEK eVerordnung-App (nachfolgend „App“) angezeigt. Wenn Sie die Push-Benachrichtigungen in der App aktiviert haben, erhalten Sie eine Mitteilung, dass die eVerordnung in der App zum Abruf bereitliegt. Hierbei handelt es sich um das Original Ihrer Verordnung. Es liegt auf einem sicheren Server in Deutschland.

Die App zeigt Ihnen eine Liste von Hilfsmittelanbietern, wie z. B. Sanitätshäuser und Apotheken an, bei denen Sie Ihre eVerordnung einlösen können. Wählen Sie einfach Ihren Wunschanbieter aus und weisen Sie die eVerordnung per Klick zu. Bitte beachten Sie, dass die digitale Einlösung einer eVerordnung verbindlich ist. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben, kann der Hilfsmittelanbieter Sie bei Rückfragen kontaktieren und benachrichtigen, sobald Sie Ihr Hilfsmittel abholen können. Zudem können Sie dem Hilfsmittelanbieter in einem Freitextfeld zusätzliche Informationen übermitteln. Anschließend steht Ihnen das Hilfsmittel schnell bei Ihrem Hilfsmittelanbieter vor Ort zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Statt einer Papierverordnung erhalten Sie eine elektronische Verordnung. Diese kann nicht verloren gehen, zerrissen oder verschmutzt werden.
  • Sie müssen in der Arztpraxis nicht mehr auf die Ausstellung inklusive Unterschrift warten.
  • Die App zeigt Ihnen die teilnehmenden Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe an.
  • Die eVerordnung kann sofort elektronisch an den ausgewählten Hilfsmittelanbieter übermittelt werden, was zu einer schnelleren Versorgung führt.
  • In der App können Sie die aktuelle Verordnung vollständig transparent nachverfolgen. Zum Beispiel wird Ihnen angezeigt, wie lange Ihre Verordnung gültig ist.
  • Bei der Ausstellung durch die Ärztin oder den Arzt wird Ihre eVerordnung automatisch auf Plausibilität der Angaben überprüft.

Das Angebot steht allen Versicherten der HEK zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie die HEK Service-App im Google Play Store oder Apple App Store heruntergeladen haben. Zudem ist eine Identifikation in der HEK Service-App erforderlich, wenn das Ihrerseits noch nicht erfolgt ist.

Weshalb muss ich mich für die Nutzung des Angebots identifizieren?

Um die eVerordnung nutzen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich in der HEK Service-App identifizieren. Dieses Verfahren dient der eindeutigen Prüfung, ob Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert sind sowie dem Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.

So nehmen Sie an dem Versorgungsangebot teil

Nach dem Herunterladen und der Identifikation können Sie teilnehmen. Ihre Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei. Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass Sie diese digital in der HEK eVerordnung-App bestätigen. Damit erklären Sie auch Ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung. Alle Unterlagen sind dort einsehbar.

Welche Leistungserbringer/Vertragspartner machen derzeit mit?

Teilnehmen können alle Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter, wie Sanitätshäuser oder Apotheken (alle gemeinsam „Leistungserbringer“), die über eine entsprechende Software/Technologie verfügen. Alle teilnehmenden Leistungserbringer finden Sie in der HEK eVerordnung-App. Zudem können Sie auf der gemeinsamen Website unter www.egesundheit-deutschland.de einsehen, welche Ärzte in Ihrer Nähe bereits eVerordnungen ausstellen.

Was muss ich tun, wenn die eVerordnung nicht in der HEK eVerordnung-App ankommt?

Bitte prüfen Sie, ob die eVerordnung in Ihrer HEK eVerordnung-App angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung notwendig. Zeitgleich bitten wir Sie, sich mit uns unter app (at) hek.de oder unter 0800 0213 213 (kostenfrei) in Verbindung zu setzen.

Hier erfahren Sie mehr

  • Sie haben noch offene Fragen? Dann finden Sie hier eine große Auswahl an FAQs zur eVerodrnung.

  • Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen der HEK eVerordnung-App.

  • Hier finden Sie die Datenschutzerklärung der HEK eVerordnung-App.