Ihre elektronische Patientenakte (ePA) – ab 2025 für alle
Ab dem 15.01.2025 wird automatisch eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, für alle – auch für Kinder – angelegt. Dies ist Teil der gesetzlichen Digitalstrategie des Bundes. In der „ePA für alle“ werden Ihre Daten sicher und digital gebündelt. Über unsere kostenfreie HEK Service-App können Sie einfach über smarthealth Ihre ePA selbst verwalten – alles ganz freiwillig.
Ihre Vorteile
Mit der ePA können Sie sich digital mit Ihren Leistungserbringern, wie zum Beispiel dem Hausarzt oder der Lieblingsapotheke, vernetzen. Außerdem können Sie Unterlagen wie Befunde und Arztberichte mit Ihren Leistungserbringern teilen oder auch bei ihnen direkt einfordern. Sie alleine kontrollieren in der ePA immer und überall, wer über welchen Zeitraum Einsicht in Ihre Akte erhält. Mit der ePA können Sie souverän und eigenverantwortlich mit Ihren Gesundheitsdaten umgehen.
Weitere Informationen zur ePA ab 2025 finden Sie auf der Homepage der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin: epa-fuer-alle.de
ePA Informationen in Leichter Sprache
Wichtigste Fragen und Antworten
Sollten Sie bereits eine ePA angelegt haben, bleibt diese erhalten und Sie können diese weiterhin nutzen. Sie müssen sich lediglich ab dem 15.01.2025 einmal einloggen.
Ihre Daten sind sicher und stets verschlüsselt abgelegt. Die Dokumente können nur von Ihnen und den von Ihnen berechtigten Personen entschlüsselt werden. Die Krankenkasse darf beispielsweise nicht auf die Inhalte zugreifen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.
Die ePA wird automatisch angelegt. Um sie selbst zu verwalten, laden Sie sich unsere HEK Service-App aus dem jeweiligen Store runter.
Die ePA kann auch ohne Smartphone genutzt werden. Dazu ist eine Freischaltung durch uns notwendig. In diesem Fall können Sie die ePA über den sogenannten „Desktop Client“ nutzen. Dazu benötigen Sie einen Laptop und die Desktop-App „HEK smarthealth“, Ihre Gesundheitskarte oder eID sowie die zugehörige PIN.
Ja, Sie können Ihre Daten bei einem Wechsel Ihrer Krankenkasse mitnehmen. Dabei werden Ihre Daten automatisch ohne Ihr Zutun an die neue Krankenkasse übertragen. Alle bisher erteilten Befugnisse und Widersprüche sowie Vertretungen werden dabei ebenfalls übernommen. Die ePA wird als lebenslange Akte für Ihre gesamte Patientenhistorie angelegt.
Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie widersprechen. Senden Sie uns dafür einfach das ausgefüllte Widerspruchsformular zu.
Wenn Sie die ePa nicht mehr nutzen möchten, können Sie einfach in der HEK Service-App widersprechen und die ePA wird gelöscht.