smarthealth - Leistungen der Gesundheitsakte

Ihre elektronische Patientenakte (ePA) – ab 2025 für alle

Ab dem 15.01.2025 wird automatisch eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, für alle  – auch für Kinder – angelegt. Dies ist Teil der gesetzlichen Digitalstrategie des Bundes. In der „ePA für alle“ werden Ihre Daten sicher und digital gebündelt. Über unsere kostenfreie HEK Service-App können Sie einfach über smarthealth Ihre ePA selbst verwalten – alles ganz freiwillig.

Ihre Vorteile

Mit der ePA können Sie sich digital mit Ihren Leistungserbringern, wie zum Beispiel dem Hausarzt oder der Lieblingsapotheke, vernetzen. Außerdem können Sie Unterlagen wie Befunde und Arztberichte mit Ihren Leistungserbringern teilen oder auch bei ihnen direkt einfordern. Sie alleine kontrollieren in der ePA immer und überall, wer über welchen Zeitraum Einsicht in Ihre Akte erhält. Mit der ePA können Sie souverän und eigenverantwortlich mit Ihren Gesundheitsdaten umgehen.

Informationen zur ePA nach § 343 SGB V ab 2025 zum Nachlesen

Weitere Informationen zur ePA ab 2025 finden Sie auf der Homepage der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin: epa-fuer-alle.de

ePA Informationen in Leichter Sprache

Eine kostenlose Druckversion des Dokuments „Information zur ePA nach § 343 SGB V ab 2025“ erhalten Sie gern auf Nachfrage.

Wichtigste Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich bereits eine ePA habe?

Sollten Sie bereits eine ePA angelegt haben, bleibt diese erhalten und Sie können diese wei-terhin nutzen. Wenn Sie aus Hamburg oder aus Franken und Oberbayern kommen, müssen Sie sich lediglich ab dem 15.01.2025 einmal einloggen. Laut aktuellem Stand folgen weitere Regionen ab dem 15.02.2025. Daten aus Ihrer bereits bestehenden ePA werden automatisch übernommen.“

Wie sicher ist die ePA?

Ihre Daten sind stets sicher und verschlüsselt abgelegt. Die Dokumente können nur von Ihnen und den von Ihnen berechtigten Personen entschlüsselt werden, während die Krankenkasse nicht auf die Inhalte zugreifen darf. Um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, durchläuft die ePA ein offizielles Zulassungsverfahren des Gesetzgebers.

Wie erhalte ich die ePA?

Die ePA wird automatisch angelegt. Um sie selbst zu verwalten, laden Sie sich unsere HEK Service-App aus dem jeweiligen Store runter. Ab Mitte des Jahres 2025 ist es auch möglich, die ePA über unseren Desktop Client auf Ihrem PC zu nutzen.

Wenn Sie kein eigenes (mobiles) Endgerät haben oder nutzen möchten, können Sie sich mit Ihrer eGK oder Ihrem Personalausweis auch auf dem Gerät einer von Ihnen festgelegten Ver-tretung (zum Beispiel einem Familienmitglied) registrieren und dort Ihre ePA verwalten lassen. Diese Person wird ähnliche Berechtigungen für Ihre ePA haben, wie Sie.“

Kann ich meine ePA bei einem Krankenkassenwechsel mitnehmen?

Ja, Sie können Ihre Daten bei einem Wechsel Ihrer Krankenkasse mitnehmen. Dabei werden Ihre Daten automatisch ohne Ihr Zutun an die neue Krankenkasse übertragen. Alle bisher erteilten Befugnisse und Widersprüche sowie Vertretungen werden dabei ebenfalls übernommen. Die ePA wird als lebenslange Akte für Ihre gesamte Patientenhistorie angelegt.

Ich möchte keine ePA. Was muss ich tun?

Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie widersprechen. Senden Sie uns dafür einfach das ausgefüllte Widerspruchsformular zu. Gern einfach und schnell über unsere HEK Service-App oder per E-Mail. Alternativ können Sie Ihren Widerspruch auch persönlich oder postalisch unserer Geschäftsstelle zukommen lassen oder uns anrufen. 

Gegen was kann ich widersprechen?

Derzeit können Sie gegen das Anlegen einer ePA für Sie und das Einstellen von Abrechnungsdaten widersprechen.

Darüber hinaus können Sie gegen folgende Funktionen der ePA widersprechen:

  • den Zugriff auf die ePA durch zum Beispiel Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser

  • das Einstellen von Dokumenten in einer Behandlungssituation durch zum Beispiel Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser

  •  die medizinischen Anwendungsfälle der ePA, wie zum Beispiel Übertragung der Arzneimittel in die elektronische Medikationsliste

  • die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken voraussichtlich ab dem 15.07.2025

Was ist eine Ombudsstelle?

Ab dem 15.01.2025 bieten wir eine Anlaufstelle an, die Sie persönlich, telefonisch, postalisch und über E-Mail erreichen können. Dort beraten wir Sie zu Themen rund um die elektronische Patientenakte und Ihre Rechte – speziell, wenn Sie kein mobiles Endgerät besitzen oder nutzen möchten. 

Was muss ich tun, wenn ich die ePA nicht mehr will?

Wenn Sie die ePA nicht mehr nutzen möchten, können Sie einfach in der HEK Service-App widersprechen und die ePA wird inklusive aller Daten gelöscht. Optional können Sie uns auch telefonisch kontaktieren, um Ihre Akte löschen zu lassen. Bedenken Sie, dass gelöschte Dokumente nicht wiederhergestellt werden können!