Leistungserbringer
Auf dieser Seite haben wir Ihnen weiterführende Informationen rund um das Thema Hilfsmittelverträge + Vertragsbeitritte zusammengestellt.
Vertragsbeitritte - Mit dem Vertragsmanager (MIP) Partner werden
Wir bieten Ihnen diverse Verträge zu einer Reihe von Hilfsmitteln an. Verträgen beitreten können grundsätzlich alle Leistungserbringer mit entsprechender Präqualifizierung.
Die HEK nutzt für das Vertragsmanagement die Plattform MIP von Medicomp.
Ihre Vorteile als Vertragspartner:
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Persönlicher Bereich: MIP bietet Ihnen über die Online-Schnittstelle für die HEK die Möglichkeit einer direkten Änderung und Anpassung Ihrer Daten, wie der Liefergebiete und der Kontaktdaten
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Digitaler Zugang: Über MIP können Sie den Verträgen der HEK unkompliziert online beitreten
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Vertragsübersicht: Sie haben jederzeit die Übersicht über Ihre abgeschlossenen Verträge, inklusive aller relevanten Daten zu Preisen, Laufzeiten etc.
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Kosten und Zeit sparen: Für die Vertragsbeitritte und die eigenständige Verwaltung der Vertragsdaten entstehen bei der Nutzung von MIP keine zusätzlichen Kosten, zudem spart das Verfahren über MIP viel Zeit.
Über unseren Vertragsmanager können Sie derzeit zu folgenden Verträgen beitreten:
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PG 03 - Enterale Ernährung inkl. Zubehör
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PG 04 – Badehilfen (außer Badewannenlifter)
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PG 15 - aufsaugende & ableitende Inkontinenzmaterialien
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PG 12 - Tracheostomaprodukte
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PG 14 - Sauerstoff
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PG 21 - Überwachungsmonitore
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PG 29 - Stoma
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PG 31 - Orthopädieschuhtechnik
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PG 32 - CPM - Schienen
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PG 03/21 - Sicherheitsprodukte
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PG 03/21/30 - Diabetesprodukte für sonstige LE
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Rehatechnik - 02, 04 (außer Badewannenlifter), 10, 11, 18, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 33
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Hilfsmittel aus Apotheken - 01, 02, 03, 05, 08, 10, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 23, 25, 33
Vertragsmanager
Werden Sie unser Vertragspartner: mehr Informationen
Haben Sie noch keine MIP-Zugangsdaten, dann nutzen Sie bitte diesen Link.
Sie haben Fragen zu einem Vertrag oder dem Vertragsbeitritt?
Schreiben Sie uns einfach eine Mail (hilfsmittelvertrag (at) hek.de). Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Anwendungshilfen MIP:
Nützliche Informationen zur Anwendung von MIP finden Sie in den Anwendungshilfen:
Bei technischen Fragen und Störungen melden Sie sich bei support (at) medicomp.de. Medicomp meldet sich im Anschluss direkt bei Ihnen.
Beitrittsmöglichkeiten zu Verbandsverträgen
Darüber hinaus können Sie Verträgen beitreten, die über den Verband der Ersatzkassen (vdek) oder SpectrumK geschlossen wurden.
Für die Hilfsmittel:
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PG 04 - Badewannenlifter
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PG 07 - Blindenführhunde
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PG 09 - TENS/EMS, LifeVest, TTF
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PG 13 - Hörhilfen
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PG 14 - CPAP
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PG 17 - Kompressionsstrümpfe
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PG 25 - Sehhilfen
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PG 34 - Haarersatz
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PG 35 - Epithesen
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PG 36 - Augenprothesen
wenden Sie sich bitte an den Verband der Ersatzkassen e. V., Vertrags- und Versorgungsmanagement, Askanischer Platz 1, 10936 Berlin. Sie können sich die Vertragsunterlagen auch per E-Mail an vertragsbeitritte (at) vdek.com abfordern.
Für die Hilfsmittel:
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PG 05 - Bandagen
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PG 23 - Orthesen
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PG 24 - Beinprothesen
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PG 37 - Brustprothesen
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PG 38 - Armprothesen
wenden Sie sich bitte direkt an SpectrumK GmbH, Spittelmarkt 12, 10117 Berlin. Die nötigen Vertragsunterlagen können Sie per E-Mail: info (at) spectrumK.de abfordern. Andernfalls können Sie auch direkt das Kontaktformular nutzen.
FAQ‘s rund um den Beitritt zu Hilfsmittelverträgen
Wenn Sie einem Vertrag direkt über uns beitreten, beginnt die Teilnahme frühestens mit dem Beginn des darauffolgenden Kalendermonats. Treten Sie über eine der aufgeführten Gemeinschaften bei, übermittelt uns diese das Datum Ihrer Vertragsteilnahme.
Bitte beachten Sie, dass ein rückwirkender Vertragsbeitritt nicht möglich ist.
Nein, es bedarf keiner gesonderten Beitrittsbestätigung durch uns. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn wir dem Beitritt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Beitrittserklärung widersprochen haben.
Sollten wir feststellen, dass uns dennoch wichtige Unterlagen fehlen, kontaktieren wir Sie innerhalb weniger Tage.
Für die Abgabe bestimmter Hilfsmittel sind Sicherheitsleistungen erforderlich. Treten Sie direkt über einen unserer Verträge bei, benötigen wir für Hilfsmittel, die im Rahmen einer Pauschale geregelt sind, entweder eine Sicherungsübereignung oder aber eine Bankbürgschaft.
Nicht jedes Hilfsmittel ist einzeln in den Verträgen aufgeführt, dennoch gilt der Vertrag immer für die gesamte Produktgruppe. Im Zweifel gilt das Kostenvoranschlagsverfahren.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abrechnung erhalten Sie hier.
Hierunter versteht man den "Leistungserbringergruppenschlüssel".
Jeder Preisvereinbarung zwischen den Krankenkassen und Ihnen als Leistungserbringer ist ein eindeutiges Kennzeichen zugeordnet - der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS). Es handelt sich immer um einen 7-stelligen Schlüssel.