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Hilfe bei chronischen Schmerzen: Akupunktur

Die Akupunktur als eine der ältesten Heilmethoden der Welt hat sich insbesondere bei der Schmerztherapie bewährt. Sie können sich bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder chronischen Knieschmerzen durch Akupunktur behandeln lassen. Akupunkturbehandlungen werden von speziell ausgebildeten Ärzten oder Ärztinnen erbracht.

HEK Leistungen

In welchen Fällen übernimmt die HEK die Kosten einer Akupunktur?

Die Akupunktur kann bei den folgenden Erkrankungen als Leistung über die Gesundheitskarte abgerechnet werden, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten 

•    unter chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder
•    unter chronischen Knieschmerzen, die durch eine Gonarthrose verursacht werden. 

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss eine qualifizierte Akupunkturausbildung nachweisen können. 

Je Indikation besteht ein Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen. Nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung können Sie sich frühestens nach zwölf Monaten erneut behandeln lassen.

Die Behandlungskosten werden in diesen Fällen über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Fragen Sie in Ihrer Arztpraxis vor Beginn der Behandlung nach, ob diese berechtigt ist, die Leistung über die Gesundheitskarte abzurechnen.

Bei anderen Krankheiten ist eine Übernahme der Kosten durch uns ausgeschlossen. Sie zahlen die Behandlung dann als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst.

Wissenswertes über Akupunktur

Interesse?

Bei Interesse an einer Akupunkturbehandlung berät Sie unser Service-Team gern.