Arbeitstherapie und Belastungserprobung
Ihre Chancen für eine berufliche Eingliederung zum Beispiel nach einem Unfall werden mit einer Arbeitstherapie oder Belastungserprobung gesteigert.
Eine Belastungserprobung oder Arbeitstherapie soll Sie bei Ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung längere Zeit nicht arbeiten konnten. Diese Maßnahmen gehören zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Beide kommen in Betracht, wenn Sie wieder beruflich aktiv werden wollen.
Lassen Sie sich zunächst ärztlich beraten. Sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Rahmen des Beratungsgesprächs feststellt, dass eine Belastungserprobung oder Arbeitstherapie medizinisch notwendig ist, erhalten Sie einen ärztlichen Befundbericht.
Senden Sie uns dann gern einen formlosen Antrag zusammen mit den ärztlichen Unterlagen. Sollten Sie bereits Kontakt zu einer geeigneten Einrichtung aufgenommen haben, kann es auch sein, dass Ihnen von dort ein Antragsformular gestellt wird.
Sofern alle erforderlichen Informationen im Antrag enthalten sind, steht einer zügigen Bearbeitung nichts im Wege. Sie erhalten anschließend eine Nachricht von uns.
Sollten wir im Rahmen der Prüfung feststellen, dass wir als Krankenkasse nicht der zuständige Kostenträger sind, leiten wir Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Kostenträger weiter. Sie erhalten dann von dort eine Nachricht.
Wir benötigen einen formlosen Antrag einschließlich der ärztlichen Befundunterlagen über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme.
Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass wir weitere Unterlagen benötigen. Wenn dies der Fall ist, informieren wir Sie rechtzeitig darüber.
Sofern wir Ihren Antrag erhalten haben, erfolgt die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Wir unterrichten Sie dann umgehend.
Für die Belastungserprobung entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Arbeitstherapie wird oft in Form einer Ergotherapie angeboten, sodass in diesem Fall die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung für Heilmittel (zehn Prozent der Heilmittelkosten und zehn Euro je Verordnung) von Ihnen zu leisten ist.