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Arznei- und Verbandmittel

Die HEK übernimmt grundsätzlich die Kosten für die vom behandelnden Arzt verordneten verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel.

Die Hanseatische Krankenkasse erstattet sogar die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

HEK-Leistungen
  • Volle Kostenübernahme für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel bis zum Festbetrag, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung
  • Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.
NEU: Exklusive HEK-Zusatzleistung
  • Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro pro Jahr
  • Voraussetzungen:
    • Das Arzneimittel ist apothekenpflichtig und wurde von einem Vertragsarzt auf Privatrezept oder grünem Rezept zur Krankenbehandlung verordnet oder
    • Das Arzneimittel ist apothekenpflichtig, wurde von einem Vertragsarzt elektronisch privat verordnet oder als Verordnungsempfehlung gekennzeichnet.
    • Das Arzneimittel gehört zu den besonderen Therapierichtungen Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie.
    • Das Arzneimittel wurde nicht von der Versorgung ausgeschlossen.
  • Für die Erstattung benötigen wir die ärztliche Verordnung, bzw. den E-Rezeptausdruck, die Apothekenquittung und Ihre aktuelle Bankverbindung.