Arznei- und Verbandmittel
Die HEK übernimmt grundsätzlich die Kosten für die vom behandelnden Arzt verordneten verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel.
Die Hanseatische Krankenkasse erstattet sogar die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
HEK-Leistungen
- Volle Kostenübernahme für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel bis zum Festbetrag, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung
- Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.
NEU: Exklusive HEK-Zusatzleistung
- Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro pro Jahr
- Voraussetzungen:
- Das Arzneimittel ist apothekenpflichtig und wurde von einem Vertragsarzt auf Privatrezept oder grünem Rezept zur Krankenbehandlung verordnet oder
- Das Arzneimittel ist apothekenpflichtig, wurde von einem Vertragsarzt elektronisch privat verordnet oder als Verordnungsempfehlung gekennzeichnet.
- Das Arzneimittel gehört zu den besonderen Therapierichtungen Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie.
- Das Arzneimittel wurde nicht von der Versorgung ausgeschlossen.
- Für die Erstattung benötigen wir die ärztliche Verordnung, bzw. den E-Rezeptausdruck, die Apothekenquittung und Ihre aktuelle Bankverbindung.