Aufbissschienen
Es gibt verschiedene Arten von Aufbissschienen, so können diese zum Beispiel die Zähne beim Knirschen oder Zusammenpressen in der Nacht schützen oder auch helfen diese Fehlfunktionen abzugewöhnen. Auch zur Entlassung der Kaumuskulatur kann eine Schiene helfen. Ihre zahnärztliche Praxis berät Sie zu den Vertragsleistungen.
Aufbissschienen können bei medizinischer Indikation von Ihrer zahnmedizinischen Praxis verordnet werden. Diese werden direkt mit uns abgerechnet. Vereinbart die zahnärztliche Praxis mit Ihnen eine private Schienentherapie, handelt es sich leider in dem Fall nicht um eine Kassenleistung.
Eine private Zusatzleistung kann zum Beispiel eine Funktionsanalyse sein. Diese Maßnahmen der Vermessung gehören nicht in den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hieran können wir uns nicht beteiligen.
Eine Schiene kann bei Kiefergelenkstörungen helfen, außerdem Fehlfunktionen wie das Zusammenpressen der Kiefer zu unterbinden, sie schützt Zähne aufgrund von unbewusstem Zähneknirschen oder kann auch die Muskulatur entlasten.
Nein, nicht in allen Fällen handelt es sich um vertragszahnärztliche Schienen und vertragliche Schienentherapien.
Außervertragliche Schienen können zum Beispiel sein:
- Schienen für kosmetische Behandlungen, wie das Bleichen der Zähne.
- Schienen als Medikamententräger.
- Sportschienen zum Schutz der Zähne.