Auslandsbehandlung
Gezielt im Ausland behandeln lassen? Auch das ist bei uns möglich.
Wenn Sie für eine medizinische Behandlung ins Ausland reisen, erstatten wir Ihnen die Kosten bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze. Voraussetzung ist, dass die Behandlung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Diese Regelung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie für Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.
Die Kostenübernahme für eine Krankenhausbehandlung sowie einige antragspflichtige Leistungen wie zum Beispiel Zahnersatz und Psychotherapie müssen vor Behandlungsbeginn beantragt werden. Eine Kostenbeteiligung ohne vorliegende Prüfung und Bewilligung ist nicht möglich.
Wenden Sie sich auf jeden Fall vor Reiseantritt an unser Service-Team.
Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ins Ausland finden Sie hier.