Auslandskuren
Eine Auslandskur kann Ihre Selbstheilungskräfte aktivieren. Gut zu wissen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme von Ihnen gestellt und von uns genehmigt werden, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann.
Wenn es sich um einen anerkannten Kurort handelt, können Sie auch in einigen europäischen Ländern eine ambulante Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen. Sofern Ihr Arzt eine ambulante Vorsorgekur außerhalb Deutschlands befürwortet, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Bei uns erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen.
Voraussetzung ist, dass Ihre ambulanten Behandlungsmöglichkeiten (fachärztliche Behandlung, Heilmitteltherapie etc.) am Wohnort oder in Wohnortnähe ausgeschöpft oder nicht mehr erfolgversprechend sind.
Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit alle drei Jahre Anspruch auf diese Kur. Gerechnet wird dieser Zeitraum immer vom Beginn der vorangegangenen Maßnahme.
Sofern in der Zwischenzeit stationäre Vorsorgemaßnahmen stattgefunden haben, sind diese auf die 3-Jahres-Frist anzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme von Ihnen im Vorwege beantragt und von uns bewilligt wird. Sonst ist eine Kostenübernahme generell ausgeschlossen.
Sofern wir Ihren Antrag erhalten haben, erfolgt die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Wir unterrichten Sie dann umgehend.
Ja, wir bieten Ihnen über unseren Kooperationspartner ROYAL SPA (www.royalspa.cz/de/) spezielle Maßnahmen in Tschechien (Marienbad, Luhacovice und Nova Ves) an.
Ihre Vorteile sind, dass sämtliche verordneten und vertraglich vereinbarten Kurmittel wie auch die kurärztliche Behandlung direkt mit uns abgerechnet werden. Die Behandlungskosten oder Kurmittel sind von Ihnen vor Ort nicht zu verauslagen. Zudem erhalten Sie einen ermäßigten Hotelpreis (im Vergleich zu den üblichen Preisen) und einen Transfer von oder zum Bahnhof durch die Kureinrichtung.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich bei Maßnahmen, die mindestens 14 Tage und höchstens 21 Tage dauern. Bei kürzeren Maßnahmen ist die Kostenübernahme ausgeschlossen.
Wir übernehmen die Kosten für die Kurarztpauschale, die Heilmittel (Kurmittel) sowie die Arznei- und Verbandmittel.
Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Abrechnung über den Kurarztschein. Von Ihnen ist lediglich ein Eigenanteil für alle Anwendungen; in Höhe von zehn Prozent der Heilmittelkosten sowie zehn Euro je Verordnung zu bezahlen. Ausgenommen sind Versicherte, die noch keine 18 Jahre alt sind.
Neben den genannten Kosten erhalten Sie von uns einen Zuschuss zu den übrigen Kosten der Kur in Höhe von 100 Euro. Die Erstattung erfolgt nach dem Ende der Maßnahme. Hierfür benötigen wir einen Nachweis über Dauer und Kosten der Unterbringung, zum Beispiel eine Rechnung der Pension oder des Hotels.