Badekuren
Eine Badekur kann Ihre Selbstheilungskräfte aktivieren. Gut zu wissen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme von Ihnen gestellt und von uns genehmigt werden, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann.
Eine Badekur in einem anerkannten Kurort, meist unter besonderen klimatischen Bedingungen, dient Ihrer Vorsorge.
Sofern Ihr Arzt eine ambulante Vorsorgekur befürwortet, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Bei uns erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen.
Voraussetzung ist, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten (fachärztliche Behandlung, Heilmitteltherapie etc.) am Wohnort oder in Wohnortnähe ausgeschöpft oder nicht mehr erfolgversprechend sind.
Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit alle drei Jahre Anspruch auf diese Kur. Gerechnet wird dieser Zeitraum immer vom Beginn der vorangegangenen Maßnahme.
Sofern in der Zwischenzeit stationäre Vorsorgemaßnahmen stattgefunden haben, sind diese auf die 3-Jahres-Frist anzurechnen.
Die Maßnahme muss im Vorwege von Ihnen beantragt, von uns bewilligt und die ambulante Behandlung am Wohnort ausgeschöpft sein.
Eine Badekur kann von uns nur bezuschusst werden, wenn Sie diese in staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten durchführen. Leider gibt es hierfür keine Listen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Alle Badeorte finden Sie aber im Internet unter baederkalender.de
Sofern wir Ihren Antrag erhalten haben, erfolgt die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Wir unterrichten Sie dann umgehend.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich bei Maßnahmen, die mindesten 14 Tage und längstens 21 Tage dauern. Bei kürzeren oder längeren Zeiten ist die Kostenübernahme ausgeschlossen.
Wir übernehmen die Behandlungskosten durch einen Vertragsbadearzt und die Kosten der von ihm verordneten Heilmittel. Sie selbst entrichten eine Zuzahlung von zehn Prozent der Heilmittelkosten sowie zehn Euro je Verordnung. Ausgenommen sind Versicherte, die noch keine 18 Jahre alt sind. Der Vertragsbadearzt rechnet über einen Kurarztschein, den Sie von uns erhalten, direkt mit uns ab. Die Heilmittelkosten werden uns in Rechnung gestellt.
Sofern eine Direktabrechnung nicht vereinbart ist oder nicht in Anspruch genommen wird, sind diese Kosten zunächst von Ihnen zu tragen. Wir erstatten Ihnen Ihre Kosten in Höhe der mit dem Badeort vereinbarten Sätze nach Vorlage der Verordnungen des Badearztes und der detaillierten Rechnungen. Ihre gesetzliche Zuzahlung wird hierbei bereits berücksichtigt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns an der Kostenübernahme von Anwendungen im Rahmen von Pauschalreisen nicht beteiligen können.
Zusätzlich beteiligen wir uns an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Die Erstattung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme. Hierfür benötigen wir einen Nachweis über die Dauer und Kosten der Unterbringung, zum Beispiel eine Rechnung der Pension oder des Hotels. Für chronisch kranke Kleinkinder leisten wir diesen Zuschuss in Höhe von 25 Euro täglich.