Zug am Bahnhof

Fahrkosten Rehabilitation und Kuren

Nutzen Sie die Vorteile des Fahrkarten- oder Abholservices.

Welchen Anspruch auf Fahrkosten habe ich bei einer stationären Rehabilitations-/ Vorsorgemaßnahme?

Wenn Sie eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in einem unserer Vertragshäuser durchführen, steht Ihnen in der Regel ein Abholservice zur Verfügung. Mit Bewilligung der Maßnahme teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Einrichtung diesen exklusiven Abholservice anbietet. In diesem Fall brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, bieten wir Ihnen unseren Fahrkartenservice an. Eine gesetzliche Zuzahlung zu den Fahrkosten bei Fahrten zur stationären Rehabilitationsmaßnahme ist von Ihnen nicht zu leisten.

Wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel für eine stationäre Vorsorgemaßnahme zur An- und Abreise nutzen, entstehen Ihnen bis auf die gesetzliche Zuzahlung zu den Fahrkosten keine weiteren Kosten. Ihre Zuzahlung beträgt maximal zehn Prozent (mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro je Fahrt).

Wie erhalte ich eine Bahnfahrkarte?

Falls Ihre Einrichtung keinen Abholservice anbietet, unterstützen wir Sie natürlich. Mit Ihrer Bewilligung erhalten Sie einen Bestellbogen für Ihre Bahnfahrkarte. Dieser kommt bei Bedarf rechtzeitig vor der Fahrt per Post zu Ihnen nach Hause.

Darf ich auch mit dem Pkw anreisen?

Wenn Sie lieber mit einem Pkw fahren möchten, übernehmen wir 20 Cent je Kilometer. Begrenzt wird die Kostenübernahme auf 130 Euro je Fahrt oder auf die Kosten, die für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden wären.

Bekomme ich die Gepäckkosten erstattet?

Wir beteiligen uns an den Gepäckkosten im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und uns die Rechnungen hierzu einreichen. Wir übernehmen die Kosten für höchstens zwei Gepäckstücke pro Person.

Den Transport des Gepäcks organisieren Sie selbst. Senden Sie bitte nach Abschluss der Maßnahme Ihre Originalrechnung zusammen mit Ihrer Bankverbindung an:

HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rehabilitationszentrum
22039 Hamburg

Was ist, wenn ich eine Begleitperson benötige?

Wenn Ihr Arzt eine Begleitperson befürwortet oder Sie ein besonderes Transportmittel nutzen sollen, prüfen wir gern für Sie die Kostenübernahme.

Ihr Arzt trägt dann auf Ihrem Fahrkostenantrag ein, dass für Sie eine Begleitperson oder ein besonderes Transportmittel notwendig ist. Gegebenenfalls überprüft der Medizinische Dienst (MD) die Einschätzung des Arztes. Ihre Unterlagen senden Sie einfach an die oben genannte Adresse.