Hautkrebsvorsorge
Aufgrund steigender Umweltbelastungen nimmt das Risiko an Hautkrebs zu erkranken, vor allem auch bei jungen Menschen, zu. Durch eine frühzeitige Untersuchung können Auffälligkeiten schnell entdeckt und Heilungschancen erhöht werden.
Daher haben wir bundesweit Versorgungsverträge geschlossen, die auch die Hautkrebsvorsorge vom 18. bis zum 35. Lebensjahr berücksichtigt und nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, erst ab dem 35. Lebensjahr.
Wissenswertes zur Behandlung
- Sie erhalten alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge-Untersuchung.
- Inanspruchnahme bereits ab dem 18. Lebensjahr bei Praxen, die an dem Versorgungsvertrag teilnehmen.
- Ab dem 35. Lebensjahr kann die Vorsorge in einer vertragsärztlichen Praxis mit der Berechtigung zur Abrechnung der Hautkrebsvorsorge in Anspruch genommen werden.
- Nutzen Sie frühzeitig das Angebot und das sogar bundesweit.
- Keine IGeL-Leistung und keine anfallenden Kosten.
Die Kosten der Hautkrebsvorsorge werden von uns direkt übernommen. Sie brauchen nichts weiter tun. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kostenerstattung im Nachhinein nicht möglich ist.
Details zur Behandlung
Zu Beginn wird eine Hauttypbestimmung durchgeführt. Hiermit kann festgestellt werden, wie empfindlich die Haut ist. Anhand dieser Bestimmung kann eine individuelle und damit vollumfängliche Beratung erfolgen. Anschließend wird der Körper nach Auffälligkeiten untersucht. Stellen, welche weitere Abklärung bedürfen, werden mittels einer Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie bewertet. Dabei findet eine Begutachtung tieferer Hautschichten statt und Hautveränderungen können um das Zehnfache vergrößert werden, sodass eine genauere Diagnosestellung erfolgt.
Die Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie ist ein optionaler Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung. In den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz wird sie bis zum 35. Lebensjahr nicht angeboten.
Voraussetzungen
- Wenn Sie den Versorgungsvertrag in Anspruch nehmen, müssen Sie zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr sein. Die Untersuchung kann ausschließlich bei teilnehmenden Praxen durchgeführt werden.
- Ab dem 35. Lebensjahr zeigen Sie ausschließlich Ihre HEK-Gesundheitskarte in Ihrer Wunsch-Praxis vor.
So nehmen Sie teil
Vorsorgeuntersuchung vom 18. bis zum 35. Lebensjahr
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei einer teilnehmenden Praxis (Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Hausärzte mit Berechtigung für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung) und lassen Sie sich ausführlich beraten.
2. Bei der Suche nach einer geeigneten Praxis unterstützt Sie unser Service-Team.
3. Ihre Teilnahme am Versorgungsvertrag beginnt anschließend mit der Unterschrift auf der "Teilnahmeerklärung zur Besonderen Versorgung".
Vorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Praxis (Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Hausärzte mit Berechtigung für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung) und zeigen Sie Ihre HEK-Gesundheitskarte vor.
2. Eine Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung ist nicht notwendig.
Fragen zum Angebot
Sie haben Fragen zu der Hautkrebsvorsorge oder möchten wissen, in welcher Praxis Sie die Vorsorge im Rahmen der Versorgungsverträge in Anspruch nehmen können, dann berät Sie unser Service-Team gerne unter der Telefonnummer: 0800 0 213 213 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Zu weiteren Vorsorge-Programmen der HEK geht es hier.