
Heilmittel
Die HEK übernimmt für medizinisch notwendige Heilmittel die Kosten. Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen wie beispielsweise Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Häufige Fragen
Es ist eine kassenärztliche Heilmittelverordnung erforderlich. Eine ärztliche Privatverordnung reicht nicht aus.
Sie können die kassenärztliche Verordnung direkt bei einem zugelassenen Leistungserbringer Ihrer Wahl abgeben. Eine Genehmigung vor dem Behandlungsbeginn ist nicht notwendig.
Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes Heilmittelerbringerliste - GKV-Spitzenverband
finden Sie bei Bedarf eine Therapiepraxis.
Die Behandlung ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung aufzunehmen. In Ausnahmefällen kann ein dringlicher Behandlungsbeginn vorgesehen sein. Dann ist die Therapie innerhalb von 14 Tagen zu beginnen. Die Behandlung im Rahmen des Entlassmanagements ist innerhalb von 7 Tagen zu beginnen. Das Entlassmangement ermöglicht beispielweise eine Versorgung mit Heilmitteln während einer Entlassung aus dem Krankenhaus.
Ihr Anteil beträgt 10 Prozent der vertraglichen Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von den verordneten Heilmitteln.
Die Zuzahlung ist in der therapierenden Praxis zu bezahlen.
Sie haben einen Anspruch auf eine Rückerstattung, sofern die Behandlung seitens der therapeutischen Praxis früher beendet wird.
Bei dieser Versorgungsform können Leistungserbringende der Physiotherapie und der Ergotherapie eine kassenärztliche Heilmittelverordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Blankoverordnung) annehmen und behandeln. In diesen Fällen entscheiden die Therapeuten beziehungsweise die Therapeutinnen über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Die Verordnung ist ab dem Tag der Ausstellung 16 Wochen lang gültig.
Physiotherapie
Bei bestimmten Schultererkrankungen kann eine kassenärztliche Blankoverordnung ausgestellt werden.
Ergotherapie
Unter den Diagnosegruppen SB1, PS3 oder PS4 kann eine kassenärztliche Blankoverordnung ausgestellt werden.