Kompaktkuren
Eine Kompaktkur findet in einer Gruppe statt und kann Ihre Selbstheilungskräfte aktivieren. Gut zu wissen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme von Ihnen gestellt und von uns genehmigt werden, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann.
Bei Kompaktkuren handelt es sich um medizinisch hochwertige Kuren, die gezielt auf bestimmte chronische Erkrankungen ausgerichtet sind, eine spezielle Form der ambulanten Vorsorgeleistung.
Die Maßnahmen orientieren sich an einem ganzheitlichen Ansatz. Der Kurarzt behandelt zum Beispiel nicht nur Ihre Schmerzen im Knie, sondern auch deren Ursachen wie Übergewicht oder falsche Bewegungsabläufe. Zu diesem Ansatz gehört auch, dass Sie psychologisch betreut werden. Das soll Ihnen helfen, Ihre Krankheit zu akzeptieren und sich damit auseinanderzusetzen.
Ihre Anwendungen orientieren sich an denen einer ambulanten Kur, allerdings in intensiverer Form. Der Umfang der Therapieeinheiten ähnelt einer stationären Kur.
In der Regel findet die Kompaktkur in einer Gruppe statt. Dabei profitieren Sie außer von den Therapien auch vom Erfahrungsaustausch mit den anderen Gruppenteilnehmern. Die Gruppe besteht insgesamt aus maximal 15 Teilnehmern, die die gleiche oder eine ähnliche Krankheit haben wie Sie.
Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit alle drei Jahre Anspruch auf diese Kur. Gerechnet wird dieser Zeitraum immer vom Beginn der vorangegangenen Maßnahme. Sofern in der Zwischenzeit stationäre Vorsorgemaßnahmen stattgefunden haben, sind diese auf die 3-Jahres-Frist anzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme von Ihnen im Vorwege beantragt und von uns bewilligt wird. Sonst ist eine Kostenübernahme generell ausgeschlossen.
Die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten (fachärztliche Behandlung, Heilmitteltherapie etc.) am Wohnort oder in Wohnortnähe müssen ausgeschöpft beziehungsweise nicht mehr erfolgversprechend sein.
Sofern Ihr Arzt eine ambulante Vorsorgekur befürwortet, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Bei uns erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen.
Eine Inanspruchnahme ist nur in staatlich anerkannten Heilbädern und Kompaktkurorten möglich. Leider gibt es hierfür keine Listen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Alle Badeorte finden Sie aber im Internet unter baederkalender.de
Ihre Betreuung erfolgt in Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern, daher ist der Beginn nur zu bestimmten Terminen möglich.
Vor Kurbeginn sollten Sie sich daher mit der zuständigen Kurverwaltung in Verbindung setzen, um den Anreisetermin beziehungsweise Kurbeginn zu vereinbaren.
Vor Ort wird vom Kurarzt Ihr Therapiekonzept festgelegt, dass sowohl psychische als auch physische Erkrankungen in ihrer Ganzheit einschließt.
Um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen werden zusätzlich Qualitätszirkel eingerichtet, bei denen sich Kurärzte, Therapeuten, Ernährungsberater und Mitarbeiter der Kurverwaltung zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch treffen.
Sofern wir Ihren Antrag erhalten haben, erfolgt die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Wir unterrichten Sie dann umgehend.
Der Beginn und das Ende von „Kompaktkuren“ sind vorgegeben. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Kurverwaltung. Wir beraten Sie gern und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Bei der Kompaktkur handelt es sich um einen Sonderfall der ambulanten Vorsorgekur. Wir übernehmen die Kosten der Kurarztpauschale, der Heilmittel (Kurmittel), der Arznei- und Verbandmittel.
Die Abrechnung erfolgt über den Kurarztschein. Sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind beträgt Ihr Eigenanteil bei allen Anwendungen zehn Prozent der Heilmittelkosten sowie zehn Euro je Verordnung. Sollten Sie jünger sein ist von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Sofern Ihr Aufenthalt am Vertragsbadeort 21 Tage andauert, erhalten Sie einen Zuschuss zu den übrigen Kosten der Kur in Höhe von 16 Euro täglich. Die Erstattung erfolgt nach dem Ende der Maßnahme. Hierfür benötigen wir einen Nachweis über Dauer und Kosten der Unterbringung, zum Beispiel eine Rechnung der Pension oder des Hotels.