Kostenerstattung: Rechnung statt Chipkarte
Die Leistungen der HEK erhalten Sie grundsätzlich kostenfrei über Ihre HEK-Versichertenkarte.
Sie wünschen sich Transparenz bei der Abrechnung Ihrer Arztkosten? Alle HEK-Versicherten und deren familienversicherte Angehörigen können - wie Privatpatienten - stattdessen auch die Kostenerstattung wählen. Sie können sich generell für die Kostenerstattung entscheiden oder beispielsweise die Wahl auf die ärztliche und zahnärztliche Versorgung, den stationären Bereich oder auf verordnete Leistungen beschränken.
Wahl der Kostenerstattung
Die Wahl der Kostenerstattung bedarf
- einer schriftlichen Erklärung des Versicherten vor Behandlungsbeginn.
- einer Behandlung durch einen Arzt, der für die Behandlung zu Lasten der HEK zugelassen ist. Sofern diese Zulassung nicht vorliegt, ist eine vorherige Genehmigung der HEK notwendig.
- Kostenerstattung in Höhe der Kosten, die der HEK bei einer Abrechnung über die Versichertenkarte entstehen würden - allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Aufwendungen.
- Der Erstattungsbetrag ist um die gesetzlichen Zuzahlungen und einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 %, maximal 25 Euro, zu kürzen.
Sie können die Erklärung zur Kostenerstattung und die Rechnungen einfach und schnell mit der HEK Service-App an uns senden.
Ihre Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Service-Team.