Arzneimittel- und Generika Rabattverträge
Viele rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten Sie auch als preiswerte Nachahmerpräparate. Diese auch Generika genannten Arzneimittel werden wie alle anderen Arzneimittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen. Jedes unterliegt in seiner Entwicklungs- und Einführungsphase diversen Wirksamkeits- und Verträglichkeitsuntersuchungen. Sie können daher davon ausgehen, dass generische Arzneimittel höchsten Qualitätsanforderungen genügen. Generika sind meist viel preiswerter als die Originalpräparate. Denn die enthaltenen Wirkstoffe sind schon bekannt; ihre Wirksamkeit ist erwiesen. Die Generika-Hersteller müssen daher keine teure Forschung mehr finanzieren. Eine Umstellung vom Originalpräparat zum Generikum ist meist problemlos möglich.
Sollten Sie im Einzelfall losgelöst von der medizinischen Verträglichkeit ein nicht durch Rabattvertrag geregeltes Produkt bevorzugen, können wir Ihnen die Kosten anteilig erstatten. Neben der gesetzlichen Zuzahlung erheben wir Abschläge für die dadurch entstehenden Mehrkosten und für Verwaltungskosten.
Günstige Medikamente ständig verfügbar
Es gibt mittlerweile einige hundert Wirkstoffe, die als Generika zur Verfügung stehen. Die HEK kooperiert mit den führenden Arzneimittelherstellern im deutschen Generika-Markt. So kann Ihnen die HEK eine Versorgung mit Medikamenten bester Qualität bei günstigen Preisen und ständiger Verfügbarkeit gewährleisten. Viele dieser Medikamente sind zuzahlungsfrei.
So bekommen Sie ein rabattfähiges Arzneimittel verschrieben
Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf Generika mit Rabattvertrag an. Dieser notiert daraufhin auf dem Rezept den Namen des Medikaments oder verordnet den entsprechenden Wirkstoff. In der Apotheke hat nun der Apotheker die Wahl zwischen den Medikamenten der Vertragspartner der HEK.