Versicherungsschutz im Ausland
Auch bei Auslandsreisen sind Sie bei uns exzellent versichert. Ihr Leistungsanspruch richtet sich dann nach den Rechtsvorschriften Ihres Urlaubslandes.
Fast überall in Europa versichert
Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC), die auf der Rückseite Ihrer goldenen HEK-Gesundheitskarte abgedruckt ist, sind Sie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Mazedonien und der Schweiz versichert. Sie können sich einfach – genau wie in Deutschland – direkt mit Ihrer HEK-Gesundheitskarte und Ihrem Ausweis an einen Vertragsarzt oder ein Vertragskrankenhaus wenden.
Leistungsanspruch in weiteren Ländern
In Serbien und Montenegro gilt zwar auch die Europäische Krankenversichertenkarte als Anspruchsausweis, jedoch müssen Sie sich dort vor Behandlungsbeginn ortsübliche "Krankenscheine" bei der regional zuständigen Krankenversicherung besorgen.
Aber auch in Tunesien, Bosnien-Herzegowina und der Türkei haben Sie einen Leistungsanspruch. Hierfür benötigen Sie allerdings eine besondere Anspruchsbescheinigung, die Ihnen unser Service-Team gern ausstellt. Gegen Vorlage der Bescheinigung bei der regional zuständigen Krankenversicherung erhalten Sie dann ortsübliche "Krankenscheine".
Beachten Sie bitte: Nicht in allen Ländern gehören die deutschen Kassenleistungen zu den dortigen Vertragsleistungen. Daher erhalten Sie dafür eine Privatrechnung. Damit alle Kosten abgedeckt sind, empfehlen wir eine private Zusatzversicherung.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Kostenbeteiligung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der genannten Abkommensländer.
HEK-Leistungen
Ihr Leistungsanspruch richtet sich nach den Rechtsvorschriften Ihres Reiselandes und kann sich von den in Deutschland gewohnten Leistungen unterscheiden. Auskünfte dazu geben Ihnen die Merkblätter des GKV Spitzenverbandes.
Wie erhalten Sie eine volle Kostenübernahme?
Wenden Sie sich auf jeden Fall vor Reiseantritt an unser Service-Team.
Zusatzschutz empfehlenswert
Der Gesetzgeber hat die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland eingeschränkt. Aufgrund von erforderlichen Anfragen beim ausländischen Träger kommt es zu langen Wartezeiten bei den Erstattungen.
Eine private Reisekrankenversicherung ist daher bei Auslandsreisen in jedem Fall zu empfehlen. Von der Zusatzversicherung werden in der Regel bis zu 100 Prozent der Kosten für medizinisch erforderliche und privat in Rechnung gestellte Leistungen übernommen. Reichen Sie die Rechnung einfach bei Ihrer Zusatzversicherung ein.
Wenden Sie sich an Ihren Versicherungspartner oder einen Anbieter für Reisekrankenversicherungen. Dort können Sie bereits Zusatzversicherungen ab 10 Euro erhalten.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es auch für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.