Zahnersatz
Zahnersatz ist erforderlich, wenn ein Zahn zum Beispiel durch eine Karies erkrankt, aber erhaltungswürdig ist. Der Defekt ist dann so groß, dass eine Füllung zum Erhalt des Zahnes nicht mehr ausreichend ist. Auch bei Verlust eines Zahnes kann es nötig sein diesen durch Zahnersatz zu ersetzen.
Allgemein
Man unterscheidet zwischen festem und herausnehmbarem Zahnersatz. Zu festem Zahnersatz gehören zum Beispiel Vollkronen, Teilkronen und Brücken. Vollprothesen und Teilprothesen sind herausnehmbarer Zahnersatz.
Besprechen Sie die möglichen Alternativen und Kosten mit Ihrer zahnärztlichen Praxis.
Bonusheft einsehen und fehlende Eintragungen vom Zahnarzt ergänzen lassen. Gut aufbewahren.
Den digitalen Zahnersatzantrag erstellen lassen und Patienteninformation zur Versorgungs- und Kosteninformation vom Zahnarzt erhalten.
Der Zahnersatzantrag wird digital vom Zahnarzt an uns übermittelt, Sie brauchen nichts bei uns einreichen.
Erst nachdem Ihnen unsere Genehmigung vorliegt, darf mit der Behandlung begonnen werden. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über unsere Entscheidung.
An den Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz beteiligen wir uns mit einem Festzuschuss, der den Befund des gesamten Gebisses berücksichtigt. Die Zuschüsse decken 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab.
Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden mit einem höheren Zuschuss belohnt.
Das Bonusheft dokumentiert die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen in der zahnärztlichen Praxis. Der Zuschuss erhöht sich, wenn Sie die regelmäßigen Untersuchungen wahrgenommen haben. Ist Ihr Bonus fünf Kalenderjahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Vorsorgen zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich unser Zuschuss auf 75 Prozent.
Die Daten aus Ihrem Bonusheft können auch in Ihre persönliche Gesundheitsakte übertragen werden, sprechen Sie hierzu Ihre zahnärztliche Praxis gern an.
Informationen zu Ihrer persönlichen Gesundheitsakte „smarthealth“ erhalten Sie hier.
Sollten Sie Mehrleistungen in Anspruch nehmen, die über die Regelversorgung hinausgehen, tragen Sie diese Kosten selbst.
Beispiele für Mehrkosten können sein:
zahnfarbene Verblendungen außerhalb der Verblendgrenze
Vollverblendungen aus Keramik
hochgoldhaltige Legierung
Sie entscheiden sich nicht für die befundorientierte Regelversorgung, sondern einen anderen Zahnersatz
Beispiel: Einzelzahnlücke Regelversorgung= Brücke, gewählte andersartige Versorgung Krone auf ImplantatZusätzliche gnathologische Maßnahmen (Funktionsdiagnostik) – keine Vertragsleistung
Sie erhalten einen erweiterten Festzuschuss zu Ihrer Zahnersatzversorgung, wenn Sie aufgrund Ihrer geringen Bruttoeinnahmen unzumutbar belastet werden. Der Festzuschuss beträgt dann 100 Prozent der Kosten für eine medizinisch ausreichende Regelversorgung. Haben Sie sich nicht für die Regelversorgung entschieden, erhalten Sie maximal 60 Prozent der Kosten der durchschnittlichen Regelversorgung plus 40 Prozent. Haben Sie sich nicht für die Regelversorgung entschieden, erhalten Sie maximal 60 Prozent der Kosten der durchschnittlichen Regelversorgung plus 40 Prozent. Die höheren Kosten für die abweichende Versorgung zur Regelleistung tragen Sie privat.
Die maßgeblichen Bruttoeinnahmen des gesamten Familienhaushaltes dürfen die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Für 2024 liegen die Härtefallgrenzen bei:
ohne Angehörige 1.414,00 Euro
mit 1 Angehörigen 1.944,25 Euro
jeder weitere Angehörige zusätzlich 353,50 Euro
Reichen Sie hierzu den ausgefüllten Härtefallantrag mit den entsprechenden Einkommensnachweisen (Monat vor Antragstellung des Zahnersatzes) zur Prüfung ein. Der Härtefall kann nur im Zusammenhang eines vorliegenden Zahnersatzantrages erfolgen, dieser wird digital von Ihrer zahnärztlichen Praxis an uns übermittelt.
Mängelrügeverfahren Zahnersatz
- Es kann am Anfang zu Eingewöhnungsschwierigkeiten kommen, da der Zahnersatz nicht vergleichbar mit den eigenen Zähnen ist.
- Der Zahnersatz hat nach Eingliederung eine Gewährleistung von zwei Jahren. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre zahnärztliche Praxis auf die Probleme hinweisen und Ihrer zahnärztlichen Praxis außerdem die Gelegenheit zur kostenfreien Nachbesserung geben.
- Wechseln Sie nicht den Zahnarzt, um Veränderungen durch eine andere Praxis durchführen zu lassen.
- Haben Sie trotz Nachbesserung oder Neuanfertigung weiterhin Probleme mit der Zahnersatzversorgung, können wir Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist mit einem Gutachten unterstützen.
Weiterer Tipp:
Bewahren Sie Zahnersatz, auch wenn Sie unzufrieden sind unbedingt auf, dieser ist für eine Begutachtung erforderlich oder kann sogar nach einem Rechtsstreit mit dem Zahnarzt zurückgefordert werden.
Bitte wenden Sie sich zur Beratung wegen einer Begutachtung an unser Zahnmedizinisches Zentrum unter der Rufnummer 040 65696-2110.
- Bei Zahnersatz aus dem Ausland können wir Sie nicht unterstützen, hier machen Sie Ihre Ansprüche bitte selber beim ausländischen Zahnarzt geltend.
- Wenn Sie nicht die Gesundheitskarte nutzen, sondern die Kostenerstattung gewählt haben, können wir Sie ebenfalls nicht unterstützen. Hierfür können Sie sich unter anderem an die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammern oder Patientenberatungen Ihrer Landesvertretungen wenden oder zivilrechtlich tätig werden.
Patientenberatungsstellen finden Sie auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung KZBV
Zahnersatz im Ausland
Sie haben die Möglichkeit bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland Zahnersatz anfertigen zu lassen und den Festzuschuss von uns zu erhalten. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen:
- Der Zahnersatz muss vor der Anfertigung durch uns geprüft und bewilligt worden sein.
- Eine Kostenübernahme ist in den Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Schweiz und Lichtenstein möglich.
- Wir benötigen einen Behandlungsplan aller geplanten Leistungen in deutscher Sprache, mit vollständiger Befundangabe.
- Warten Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn auf unsere schriftliche Kostenzusage.
- Vor der Bewilligung darf nicht begonnen werden, da sonst keine Kostenbeteiligung erfolgen kann.
- Wir empfehlen Ihnen sich zu den geplanten Zahnersatzleistungen einen detaillierten Kostenvoranschlag für alle begleitenden Leistungen aufstellen zu lassen, nur so können Sie den Überblick für alle zu zahlenden Posten behalten.
- Bitte beachten Sie, dass Leistungen, die in Deutschland nicht zu den Vertragsleistungen gehören, wie zum Beispiel Implantate nicht erstattet werden können.
- Sie zahlen nach der Behandlung die gesamten Kosten selbst und reichen die Rechnung mit detaillierter Leistungsangabe zur Erstattung bei uns ein.
- Beachten Sie bitte, dass Gewährleistungsansprüche im Ausland nicht mit den gesetzlichen Regelungen in Deutschland (2 Jahre) übereinstimmen und klären dies vor der Behandlung ab.
- Besprechen Sie auch die Möglichkeiten was passiert, wenn eine Behandlung nicht den gewünschten Verlauf nimmt. Gibt es auch Ansprechpartner in Deutschland?
Preise vergleichen mit 2te-ZahnarztMeinung.de
Als HEK-Versicherte profitieren Sie von der Kooperation mit dem Internetportal 2te-ZahnarztMeinung.de. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Zweitmeinung und ein Angebot für Ihre Zahnersatzversorgung durch verschiedene Zahnärzte zu erhalten.
Das zur kostenlosen Inanspruchnahme erforderliche Gutscheinwort ist die Kassennummer auf Ihrer Gesundheitskarte. Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.
Telefonnummer: 0800-0213213 (kostenfrei)
Preisvorteile mit dentaltrade
Wir kooperieren mit dem Zahnärztenetzwerk dentaltrade und bieten Ihnen so unter anderem kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Zahnersatz.