Zahnvorsorge für Kinder
Kinder vom 30. bis 72. Lebensmonat haben Anspruch auf vier zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Abstand zwischen den vier Untersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate.
Im Anschluss daran können sich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren einmal in jedem Kalenderhalbjahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen.
Durch die Zahnvorsorgeuntersuchungen können Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vermieden oder zumindest rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem klären die zahnärztlichen Praxen Kinder und Eltern über die richtigen Maßnahmen für gesunde Zähne auf.
Kinder und Jugendliche die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zu den sogenannten „Individualprophylaxeleistungen“ gehören die Aufnahme eines Mundhygienestatus, die Mundgesundheitsaufklärung, die Fluoridierung der Zähne sowie die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden großen Backenzähne (Molaren).
Die Versiegelung der kleinen Backenzähne gehört nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung hier bieten wir eine exklusive Satzungsleistung. Nähere Informationen zur Fissurenversiegerlung finden Sie hier.