Osteopathie-Behandlung

Osteopathie

Die Osteopathie ist eine manuelle Form der Medizin. Sie dient dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Der Ansatz der Osteopathie ist folgender: Dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit. Die Osteopathie hilft, Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu lösen.

Der menschliche Körper ist ständig in Bewegung. Jede einzelne Struktur an ihm bewegt sich und führt dabei ihre eigene Funktion aus. Die Osteopathie nutzt diesen Zusammenhang. Dabei betrachtet die Osteopathie den menschlichen Körper immer als untrennbare Einheit. Erst das Zusammenspiel der einzelnen Strukturen ermöglicht es dem Organismus als Ganzes zu funktionieren. Deshalb nimmt die Osteopathie jeden Patienten als Individuum war und behandelt ihn in seiner Gesamtheit.

Für welche Bereiche wird Osteopathie angewendet?

Bereiche in denen Osteopathie angewendet wird, sind:

  • Bewegungsapparat: Beispielsweise Gelenkprobleme, Hexenschuss, Ischialgie und Verstauchungen
  • Internistischer Bereich:  Beispielsweise Verdauungsstörungen, Sodbrennen und funktionelle Herzbeschwerden
  • Migräne
  • Tinnitus
  • Schwindel
In welcher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung?

Wir übernehmen für Sie gern

  • 30 Euro je Behandlung für bis zu drei Behandlungen im Kalenderjahr
  • insgesamt maximal bis zu 90 Euro jährlich
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Voraussetzung ist zum einen, dass die Behandlung durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet wurde. Nur mit Vorlage einer Verordnung dürfen wir einen Zuschuss leisten. Wichtig ist, dass die Verordnung immer für das Kalenderjahr ausgestellt wird, in dem auch die Behandlungen erfolgen.

Zum anderen muss die Osteopathie durch umfassend qualifizierte Leistungserbringer (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten) erbracht werden. Dies gilt als erfüllt, wenn der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund seiner Ausbildung diesen beitreten könnte.

Wie sind qualifizierte Leistungserbringer zu finden?

Auf den Internetseiten der nachfolgenden Verbände können Sie nach Osteopathen in Ihrer Wohnortnähe suchen:

  • Bundesverband Osteopathie e.V.
  • Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH
  • Deutsche Gesellschaft für osteopathische Medizin e.V.
  • Verband der Osteopathen Deutschland e.V.

Unser Tipp:

Sprechen Sie uns vor dem Beginn einer Behandlung an. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach Ärzten, die Osteopathie praktizieren.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Für die Erstattung benötigen wir das Privatrezept zusammen mit der Rechnung über Ihre osteopathischen Behandlungen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre aktuelle Bankverbindung mit.

Wenn Sie die osteopathische Behandlung direkt bei einem Vertragsarzt in Anspruch genommen haben, benötigen wir lediglich die Rechnung. Ein Privatrezept ist dann nicht erforderlich.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange ist Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.