Pflegeberatung

Pflegebedürftig sind Personen, die auf Dauer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Es gibt fünf Pflegegrade. Die Zuordnung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Der Pflegegrad 1 berücksichtigt Personen, die noch keinen ausgeprägten Pflegebedarf haben, aber bereits Hilfen benötigen, um im Alltag zurechtzukommen. Damit soll erreicht werden, dass sie so lange wie möglich ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden führen können.

Leistungsanspruch für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1

  • Beratung im eigenen Haushalt durch einen Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag zur Erstattung anerkannter Dienstleistungsangebote
  • zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und einem Hausnotrufgerät
  • finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • individuelle Hilfestellung durch ausgebildete Pflegeberater

Leistungsanspruch für Pflegebedürftige in einem Pflegegrad zwischen 2 und 5

  • Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  • Kombination von Geldleistung und Sachleistung
  • häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Tagespflege und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • individuelle Hilfestellung durch ausgebildete Pflegeberater
  • Entlastungsbetrag zur Erstattung anerkannter Dienstleistungsangebote
  • Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag
  • zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Antragsformulare für Pflegeleistungen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wissenswertes zur Pflege

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit hier

Zum Thema Patientenverfügung, Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Informationen:

Patientenverfügung 

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Eine Broschüre finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hier.  

Betreuungsrecht

Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier.

Vorsorgevollmacht

Ein Formular zum Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hier.

Ihre Ansprechpartner bei der HEK

Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden und ihre Angehören gern detailliert zu den Ansprüchen rund um die Pflegeversicherung. Sie erreichen unser Service-Team rund um die Uhr: 0800 0213213 (kostenfrei).

HEK-Pflegelotse

Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch in Pflegestützpunkten in Ihrer Nähe. Im HEK-Pflegelotsen finden Sie die Anschriften.

Der Pflegelotse hilft bei der bundesweiten Suche nach der passenden ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung. Sie können nach Ort, Postleitzahl oder nach speziellen Angeboten suchen und finden Informationen über Ausstattung, Kosten und die Qualität der Pflegeeinrichtung. Auf unserer Internetseite finden Sie den Pflegelotsen.

HEK
Pflegezentrum
22039 Hamburg