Schutzimpfungen
Schützen Sie sich vor vermeidbaren Infektionskrankheiten und lassen Sie sich und Ihre Kinder impfen. Für Kinder bieten sich oft Mehrfachimpfungen an, die mit nur einer Injektion vor mehreren Krankheiten schützen. Wir übernehmen die Kosten!
Mit der Gesundheitskarte können Sie entsprechend Ihrem Alter und Ihrer individuellen Indikation alle im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung vereinbarten Impfungen in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Wir erstatten darüber hinaus auch die Kosten für alle medizinisch sinnvollen Impfungen.
Unser Leistungsangebot für Impfungen bei privaten Auslandsreisen finden Sie unter Reiseimpfungen.
Das sind zum Beispiel Immunisierungen gegen:
-
Grippe für alle Altersklassen
-
Humane Papillomviren (HPV)
-
Meningokokken B
Unsere Gesundheits-Hotline berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema Impfungen. Sie ist jederzeit über das Service-Team kostenfrei zu erreichen: 0800 0213213.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind, dass die Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind und die Impfung durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt.
Wir benötigen dafür:
-
die ärztliche Verordnung beziehungsweise das Rezept oder einen Ausdruck des E-Rezepts,
-
die Rechnung über den Impfstoff und
-
die Rechnung über das ärztliche Honorar.
Bitte vermerken Sie Ihre aktuelle Bankverbindung sowie gegebenenfalls den besonderen Grund auf den Unterlagen.
Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.
Die Kosten für den Impfstoff übernehmen wir abzüglich der üblichen Zuzahlungen für Arzneimittel und wir beteiligen uns an den Kosten für das ärztliche Honorar. Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Rechnung auf Grundlage der privaten Gebührenordnung. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsstellung im Ermessen des Arztes liegt. Dadurch können Leistungen höher oder zusätzlich berechnet werden, als es für eine gesetzlich vorgesehene Impfung der Fall ist. Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zur Höhe des Betrages einer vergleichbaren Impfung, die über die Gesundheitskarte abgerechnet worden wäre. Hierdurch kann Ihnen ein Eigenanteil entstehen.
Sie haben ausreichend Zeit Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.