Schwangere Frau im Bett mit aktiver Hebammen Rufbereitschaft

Hebammen-Rufbereitschaft

Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrer Hebamme zwischen der 37. und 42. Schwangerschaftswoche eine Rufbereitschaft zu vereinbaren.

Hierzu schließen Sie mit Ihrer Hebamme einen privaten Vertrag. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass Ihnen Ihre vertraute Hebamme 24 Stunden am Tag der Geburt für eine persönliche Betreuung sowie für Fragen zur Seite steht.

Vorteil Ihrer Mitgliedschaft bei uns

Wir bezuschussen diesen Vertrag gern in Höhe von maximal 100 Euro.

Welche Unterlagen werden für Erstattung benötigt?

Für die Erstattung benötigen wir die Rechnung über die vereinbarte Rufbereitschaft Ihrer Hebamme.

Bitte vermerken Sie auch Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange habe ich Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Bestehen weitere Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Service-Team gern.