Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der JAEG

Arbeitnehmer sind, bis auf wenige Ausnahmen, in der Krankenversicherung versicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit tritt ein, sobald das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und des nächsten Jahres überschreitet. Für diese Prüfung ist der Arbeitgeber zuständig. Die bisherige Mitgliedschaft als Pflichtversicherter kann dann als freiwillige Mitgliedschaft weitergeführt werden.

Grundlage ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Hierbei handelt es sich um Arbeitsentgelt, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (zum Beispiel aufgrund eines Tarifvertrags oder Einzelabsprache). Berücksichtigt werden Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens einmal jährlich zu erwarten sind. Hierzu gehören keine Familien- und Kinderzuschläge.

Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge ist die Beitragsbemessungsgrenze, die der Gesetzgeber jedes Jahr neu festlegt. Diese gilt für alle Krankenkassen. 

Seit dem 01.01.2024 beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 5.175 Euro. Beträgt das Entgelt zum Beispiel 6.000 Euro brutto, werden die Beiträge nur von 5.175 Euro berechnet. 

Beiträge 2024

  Krankenversicherung Pflegeversicherung
allgemeiner Beitragssatz 822,83 Euro 175,95 Euro
ermäßigter Beitragssatz 791,78 Euro 175,95 Euro

Für Mitglieder ohne Kinder, die älter als 23 Jahre sind, wird ein Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,60 % monatlich erhoben. Bei Mitgliedern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren ergeben sich weitere Abschläge. Diese staffeln sich nach der Anzahl der Kinder.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Bescheinigung zur Beantragung des Beitragszuschusses zur Vorlage beim Arbeitgeber (§ 257 Sozialgesetzbuch V) erhalten Sie bei Ihrer HEK.

Je nach Absprache führt der Arbeitgeber die Beiträge für die Arbeitnehmer direkt an die Krankenkasse ab oder der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge selbst.