Aktuelles rund um die HEK
Im Auftrag der Bundesregierung sind durch Krankenkassen bestimmte Risikogruppen mit Berechtigungsnachweisen zum Bezug von Schutzmasken über Apotheken zu versorgen. Wir haben unsere Kunden nach Erhalt der jeweiligen Nachweise ohne Verzögerung in der vorgegebenen Reihenfolge ausgestattet.
Wegen der Corona-Krise wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld erweitert. Für jedes gesetzlich versicherte Kind unter 12 Jahren besteht im Jahr 2021 auch dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn eine pandemiebedingte Betreuung erforderlich ist.
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist die Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich. Besonders in der aktuellen Erkältungs- und Grippezeit ist es mit dieser Regelung möglich, leichte von schweren Erkrankungen abzugrenzen und Infektionsketten zu vermeiden.
Die nasskalte Jahreszeit ist da und die erste Erkältungswelle lässt nicht lange auf sich warten. Dieses Jahr ist es wichtiger denn je, sich frühzeitig vor Viren zu schützen und sich gegen die Grippe impfen zu lassen; am besten schon vor Beginn der Grippewelle.
Ist das Kind krank, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Für diesen Zeitraum können sich gesetzlich Versicherte von der Arbeit freistellen lassen und haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wegen der Corona-Krise verlängert sich der Anspruch ab dem 29.10.2020.