Elektronischer Medikationsplan
Die Gesundheitskarte (eGK) kann mehr, als viele glauben: Nun kann darauf auch der Medikationsplan in elektronischer Form gespeichert werden. Damit werden Ihre Ärzte* stets umfassend über Ihre medikamentöse Behandlung informiert und können Sie bei der richtigen Anwendung Ihrer Arzneimittel unterstützen.
Was ist der eMP?
Mit dem eMP können ihre Arzneimittel auf der eGK gespeichert werden und stehen dann Ihrem Arzt zur Verfügung. Selbstverständlich ist das Speichern dieser Daten auf Ihrer Karte freiwillig. Zu den Daten des eMP gehören:
Welche Vorteile hat der eMP für Sie?
Bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln findet Ihr Arzt über den eMP alle notwendigen Angaben zu den Medikamenten, die Sie einnehmen.
Mit dem eMP stehen Ihren Ärzten stets Ihre aktuellen Medikationsdaten zur Verfügung. Diese können dann bei der Verordnung durch Ärzte berücksichtigt werden. Damit können bestimmte Risiken, wie Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Fehl- und Doppelverordnungen, minimiert werden.
Wie nutzen Sie den eMP?
Erste Schritte
Um den eMP zu nutzen, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Sie willigen einmalig in die Nutzung des eMP bei Ihrem Arzt ein.
2. Außerdem benötigen Sie Ihre eGK mit einer dazugehörigen PIN, die Sie von uns erhalten. Mit Eingabe der PIN lassen Sie Ihre Karte bei Ihrem Arzt für die Nutzung des eMP freischalten.
3. Anschließend können in der Praxis Daten in den eMP eingegeben werden.
Nutzung des eMP
So läuft der Einsatz des eMP zum Beispiel in einer Arztpraxis:
- Sie legen Ihrem Arzt oder seinem Mitarbeiter Ihre Gesundheitskarte vor.
- Durch Ihre Eingabe der PIN gewähren Sie Zugriff auf die Daten. Solange Sie die PIN-Funktion nicht deaktivieren, müssen Sie Ihre Daten vor jeder Nutzung des eMP mit der PIN freigeben.
Nun kann der Arzt Ihre Medikationsdaten einsehen und die Angaben bei der Behandlung berücksichtigen.
Sobald alle Daten auf dem neuesten Stand sind, werden sie wieder auf Ihre eGK übertragen und ersetzen dort die zuvor gespeicherten Medikationsdaten.
*im Folgenden wird für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Krankenhausärzte, Notärzte sowie Apotheken nur der „Arzt“ genannt
Weitere Informationen
Mehr Wissenswertes erfahren Sie auf der offiziellen Gematik-Website und den Flyer zum downloaden finden Sie hier.
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