Ihre Notfalldaten - Hilfreich, wenn es darauf ankommt

Notfalldaten-auf-der-Gesundheitskarte

Durch die Gesundheitskarte (eGK) ergeben sich verbesserte Möglichkeiten für Ihre Versorgung. Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Arzt* Daten auf Ihrer eGK speichern, die im Notfall hilfreich sein können.

Ihr Arzt kann Notfalldaten für Sie speichern

Arztpraxen können wichtige medizinische Informationen direkt auf Ihrer eGK speichern – sofern Sie dies ausdrücklich wünschen und Sie in die Speicherung einwilligen.

Sollten sich die angegebenen Informationen ändern, teilen Sie dies Ihrem Arzt mit, damit die Daten aktualisiert werden können.

Diese Angaben gehören zu einem Notfalldatensatz

Folgende Informationen können auf Ihrer eGK hinterlegt werden:

  • chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (zum Beispiel Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation),
  • regelmäßig eingenommene Medikamente (besonders, wenn sie vom Arzt verordnet werden),
  • Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • weitere wichtige medizinische Hinweise (zum Beispiel Schwangerschaft oder Implantate),
  • ergänzend Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten sowie Zahnärzten.
Ihre_Notfalldaten_Hilfreich_Abb1

Im Notfall hat der Arzt schnell eine Übersicht

Sollten Sie in eine Notsituation geraten, können nur Ärzte sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe, wie Notfallsanitäter, auf die Daten zugreifen. So haben sie schnell einen Überblick über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge, beispielsweise chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien. 

In diesen Situationen kann ein Arzt Ihre Notfalldaten lesen:

In_diesen_Situationen_Abb2

Ihre Notfalldaten - Hilfreich, wenn es darauf ankommt

Diese_Angaben_Notfalldatensatz_Abb3

 

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie über

  • einen Organspendeausweis,
  • eine Patientenverfügung oder
  • eine Vorsorgevollmacht

verfügen, können Sie Informationen über deren Aufbewahrungsort ebenfalls hinterlegen.

*im Folgenden wird der Einfachheit halber für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Krankenhausärzte und Notärzte nur der „Arzt“ genannt

Weitere Informationen

Mehr Wissenswertes erfahren Sie auf der offiziellen Gematik-Website und den Flyer zum downloaden finden Sie hier.

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