Häusliche Krankenpflege

Sie brauchen aufgrund einer Erkrankung Unterstützung zu Hause? Wir greifen Ihnen unter die Arme. Mit einer Verordnung über häusliche Krankenpflege erhalten Sie Hilfe von qualifizierten Pflegekräften.

Die Häusliche Krankenpflege dient dazu, Krankheiten zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Leistung wird durch die Ärztin oder den Arzt verordnet, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht. Die verordneten Maßnahmen können ganz unterschiedlich sein:

  • Grundpflege: Diese umfasst zum Beispiel Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

  • Behandlungspflege: Die Behandlungspflege hilft, die Krankheit zu heilen beziehungsweise nicht zu verschlimmern. Dazu gehören zum Beispiel das Setzen von Spritzen oder Wundversorgungen.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dies sind Hilfen im Haushalt, zum Beispiel Einkaufen, Waschen oder Reinigen der Wohnung. Diese Leistung kann im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege zusätzlich zur Behandlungs- und Grundpflege verordnet werden, jedoch nicht als Einzelleistung in Anspruch genommen werden. Bei ausschließlich hauswirtschaftlicher Unterstützung handelt es sich um Haushaltshilfe.

Unterstützungspflege

Die sogenannte Unterstützungspflege ist notwendig,

  • wenn sich eine Krankheit akut verschlimmert

  • und Sie insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung Unterstützung benötigen.

Die Unterstützungspflege umfasst in der Regel die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Wir übernehmen die Kosten für jeden Krankheitsfall bis zu 4 Wochen. Eine Verlängerung kann aus medizinischen Gründen beantragt werden.

Sicherungspflege

Die Sicherungspflege beinhaltet die Behandlungspflege und sichert den Behandlungserfolg der ambulanten ärztlichen Versorgung.

Krankenhausvermeidungspflege

Die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege erhalten Sie,

  • wenn eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich ist,

  • Sie durch die häusliche Krankenpflege nach einer Krankenhausbehandlung früher wieder nach Hause können

  • oder sich die Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege ganz vermeiden lässt.

Die Krankenhausvermeidungspflege umfasst Behandlungspflege, Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Wir übernehmen die Kosten für jeden Krankheitsfall bis zu 4 Wochen. Eine Verlängerung kann aus medizinischen Gründen beantragt werden.

Was sind die Voraussetzungen?
  • Die häusliche Krankenpflege wurde Ihnen verordnet.

  • Es gibt im Haushalt niemanden, der die Maßnahmen im erforderlichen Umfang übernehmen kann.

  • Besonderheit bei Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung über die Häusliche Krankenpflege: Sie sind nicht pflegebedürftig im Pflegegrad 2 bis 5.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Ihnen wird die Häusliche Krankenpflege verordnet.

  • Sie suchen sich einen Pflegedienst Ihrer Wahl, der die Leistungen erbringen soll.

  • Sie legen die Verordnung beim Pflegedienst vor. In der Regel kümmert sich der Pflegedienst um alles Weitere und reicht die Verordnung bei uns ein.

  • Wir prüfen nach Eingang der Verordnung die beantragte Leistung.

Welche Fristen gibt es?

Mit Beginn der Versorgung ist die Häusliche Krankenpflege zu beantragen. Die Verordnung muss uns spätestens 4 Arbeitstage nach der Ausstellung vorliegen. Krankenhäuser dürfen Verordnungen für maximal 7 Tage ausstellen. Rückwirkende Ausstellungen von Verordnungen sind immer durch die Ärztin oder den Arzt zu begründen.

Ist eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten?

Grundsätzlich ist für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege ab dem Alter von 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung zu zahlen.

  • Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Verordnung sowie

  • 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme je Kalenderjahr.

Die Zuzahlung entfällt, wenn

  • Sie die häusliche Krankenpflege aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigen oder

  • Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.

Häusliche Krankenpflege bei Pflegegrad 2 bis 5

Haben Sie mindestens den Pflegegrad 2 besteht kein Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die Häusliche Krankenpflege. Diese Art der Pflege erhalten Sie im Rahmen des Pflegegrades über die Pflegeversicherung.

Nehmen Sie bereits Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung in Anspruch und es wird rückwirkend der Pflegegrad zwischen 2 und 5 festgestellt, werden die bereits geleisteten Maßnahmen über die Pflegeversicherung gezahlt.

Rechtsgrundlagen

§ 37 Sozialgesetzbuch V
§ 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)