Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegepersonen

Es kann passieren, dass pflegende Angehörige die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sicherstellen können. Dies kann beispielsweise durch Krankheit, Arzttermine, Urlaub oder durch unvorhergesehene Situationen der Fall sein.

Hier stellt die Verhinderungspflege eine Möglichkeit dar, Ihre Pflege und Betreuung zu garantieren. Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2, die zuvor bereits mehr als sechs Monate gepflegt wurden (Vorpflegezeit), können Verhinderungspflege beantragen.

Der Vorteil ist, Sie können in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Wer die Verhinderungspflege durchführen soll, können Sie frei entscheiden. Dies kann auch ein Pflegedienst sein. Pro Kalenderjahr stehen dafür 1.685 Euro für maximal 42 Tage zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie einen Teil des Betrags aus der Kurzzeitpflege übertragen. Dieser entspricht maximal 843 Euro, sodass der Anspruch auf Verhinderungspflege auf insgesamt 2.528 Euro wächst.

Erbringen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder andere im Haushalt lebende Personen die Verhinderungspflege, kann maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegelds gezahlt werden. Werden darüber hinaus weitere Kosten nachgewiesen, beispielsweise ein Verdienstausfall oder Fahrkosten, können bis zu 1.685 Euro beziehungsweise 2.528 Euro erstattet werden.

Verhinderungspflege für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5

Ab Januar 2024 können Versicherte unter 25 Jahren, die in die Pflegegrade 4 oder 5 eingestuft sind, den vollständigen Betrag der Kurzzeitpflege (1.854 Euro) für die Verhinderungspflege nutzen. Dadurch stehen insgesamt 3.539 Euro zur Verfügung.

Die Dauer der Verhinderungspflege wird auf 56 Tage erweitert. Außerdem entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten.

Erbringen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder andere im Haushalt lebende Personen die Verhinderungspflege, kann maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegelds gezahlt werden. Bei zusätzlich entstandenen Aufwendungen können die Kosten bis 1.685 Euro beziehungsweise 3.539 Euro erstattet werden.

Stundenweise Verhinderungspflege

Tage, an denen Ihre Ersatzpflegeperson weniger als acht Stunden täglich im Einsatz ist, werden nicht auf die 42 beziehungsweise 56 Anspruchstage pro Kalenderjahr angerechnet. Hier spricht man von einer stundenweisen Verhinderungspflege.

Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.

  • Sie werden bereits seit mehr als sechs Monaten gepflegt oder sind unter 25 Jahren alt und haben den Pflegegrad 4 oder 5.

  • Ihre private Pflegeperson kann Ihre Pflege nicht sicherstellen.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Verhinderungspflege ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Verhinderungspflege vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, per App oder persönlich.

  • Auf dem Antrag ist anzugeben, wie lange Sie bereits gepflegt werden, wer Ihre private Pflegeperson ist und warum diese ausfällt sowie wer die Verhinderungspflege in der Zeit übernehmen wird.

  • Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Voraussetzungen und erstellen einen Bescheid.

  • Nach Ihrer Verhinderungspflege reichen Sie uns einfach die Quittung mit Ihrer Bankverbindung ein. Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zum Höchstbetrag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags dauert in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

§ 39 Sozialgesetzbuch XI

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