Kostenerstattung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie nötige Behandlungen und Therapien, ohne in Vorleistung treten zu müssen, indem Sie in der Praxis oder im Krankenhaus Ihre Gesundheitskarte vorlegen. Dies nennt sich das Sachleistungsprinzip. Als gesetzlich Versicherte haben Sie die Möglichkeit medizinische Behandlungen und Leistungen zunächst selbst zu zahlen und sich die Vertragssätze von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Dies nennt sich die Wahl der Kostenerstattung.

Wie wählen Sie die Kostenerstattung?

Die Wahl der Kostenerstattung erfolgt immer vor der Inanspruchnahme der Leistung bei der Krankenkasse.

DieKostenerstattung wählen Sie schriftlich auf Antrag. An die Wahl der Kostenerstattung sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr (drei Monate) gebunden. Eine Beendigung ist nach Ablauf der drei Monate jederzeit möglich.

Für welche Bereiche kann die Kostenerstattung gewählt werden?

Sie können die Kostenerstattung für folgende Leistungsbereiche wählen:

  • ambulante ärztliche Versorgung
  • ambulante zahnärztliche Versorgung
  • stationäre Versorgung (zum Beispiel Krankenhaus)
  • ärztlich veranlasste Leistungen wie zum Beispiel häusliche Krankenpflege, Physiotherapie, Krankentransporte oder zum Beispiel Hilfsmittel wie Rollstühle
Welche Voraussetzungen zur Kostenerstattung sind erforderlich?

Sie nehmen Leistungen in Anspruch, die medizinisch notwendig und im Leistungskatalog der Krankenversicherung vorgesehen sind. Also auch über die Gesundheitskarte abgerechnet worden wären.

Einige Leistungen sind vor einer Inanspruchnahme von uns zu genehmigen. Dies gilt beispielsweise für Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie, Fahrkosten, künstliche Befruchtung und Hilfsmittel. Bitte stellen Sie daher vorher einen Antrag auf Kostenübernahme.

Der Leistungserbringer (Arzt oder Ärztin) hat eine Kassenzulassung. Das heißt, dass im Grunde auch über die Gesundheitskarte von der Praxis abgerechnet werden könnte.

Kosten für nicht zugelassene oder von der vertragsärztlichen/zahnärztlichen Versorgung ausgeschlossene Behandlungen dürfen nicht erstattet werden. Ausgeschlossen sind auch Heilpraktiker und Leistungserbringer, die auf eine Zulassung verzichtet haben.

Ein Privatarzt darf nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse in wenigen Fällen in Anspruch genommen werden, wenn besondere Gründe vorliegen und kein Arzt oder Ärztin für die Vertragsleistung zur Verfügung steht.

Welche Kosten werden erstattet?

Die Krankenkasse kann die Kosten in maximal der Höhe erstatten, die nach dem Sachleistungsprinzip entstanden wären, also wie bei der Abrechnung über die Gesundheitskarte.

In der Regel beträgt die Höhe der Vertragssätze circa 25 Prozent des Rechnungsbetrages. Deshalb verwenden wir ein vereinfachtes Berechnungsverfahren. Wir übernehmen 25 Prozent des Rechnungsbetrages. Davon ziehen wir einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 Prozent bis maximal 25 Euro ab. Zu beachten ist unbedingt, dass für Sie Mehrkosten entstehen können, weil die Praxen die Rechnung in Höhe der privaten Gebührenordnung erstellen und nicht nach den Gebührenpositionen im gesetzlichen Leistungskatalog.

Außervertragliche Leistungen, die nicht im Gebührenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen sind, können nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden und werden somit auch bei der Kostenerstattung durch uns nicht erstattet.

Wie erhalten Sie die Kostenerstattung?

Bitte reichen Sie uns zur Kostenerstattung die detaillierten Rechnungen beziehungsweise die Verordnungen ein, aus denen die Diagnose, der Befund oder der Behandlungsanlass erkennbar sind. Außerdem geben Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Erstattung an.

Den Antrag und die Rechnungen können Sie per Post senden, persönlich abgeben beziehungsweise per E-Mail oder über unsere Service App einreichen. Bitte behalten Sie eine Kopie Ihrer Rechnung in Ihren Unterlagen, wenn Sie uns diese per Post einreichen. Sie erhalten keine Originalunterlagen zurück.

Rechtsgrundlagen

§ 13 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V
Satzung der Hanseatischen Krankenkasse