Krankengeld bei Erkrankung des geistig oder körperlich behinderten Kindes

Sie können bei einer medizinisch notwendigen Begleitung von Menschen mit Behinderung, welche aus Ihrem engsten persönlichen Umfeld stammen, zur stationären Behandlung im Krankenhaus Krankengeld erhalten. Das Krankengeld ersetzt Ihnen den Verdienstausfall, der infolge der Begleitung entsteht.

Sofern eine behinderte Person aus Ihrem engsten persönlichen Umfeld stationär im Krankenhaus behandelt wird, können Sie als Begleitperson stationär mitaufgenommen werden. Dabei ist es ärztlich zu entscheiden, ob eine Begleitperson medizinisch notwendig ist.

Ab dem 01.11.2022 erhalten Sie als begleitende Person Krankengeld, wenn Ihnen durch die Mitaufnahme ein Verdienstausfall entsteht und

  • sowohl Sie als auch die zu begleitende Person gesetzlich krankenversichert sind und
  • die zu begleitende Person Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 35a SGB VIII oder § 27d Absatz 1 Nummer 3 Bundesversorgungsgesetz bezieht. Außerdem wird die zu begleitende Person nicht durch Mitarbeitende eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe zur stationären Krankenhausbehandlung begleitet und
  • Sie als Begleitperson naher Angehöriger sind im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld. Weiterhin erbringen Sie gegenüber der begleiteten Person keine Leistungen der Eingliederungshilfe gegen Entgelt.

Sie stellen den Antrag auf Krankengeld bei Begleitung von Menschen mit Behinderung zur stationären Behandlung im Krankenhaus bei uns, sofern Sie auch bei uns versichert sind.

Das Krankengeld können Sie für die gesamte Dauer der stationären Mitaufnahme erhalten – dies gilt auch für eine ganztägige Begleitung. Eine ganztägige Begleitung liegt vor, wenn die Zeit Ihrer Anwesenheit im Krankenhaus zusammen mit den Zeiten Ihrer An- und Abreise mindestens acht Stunden beträgt.

In welcher Höhe können wir Ihnen Krankengeld zahlen?

Als Arbeitnehmer erstatten wir Ihnen als Begleitperson 70 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgeltes – maximal jedoch 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes.

Sofern Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, beträgt Ihr Krankengeld 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens der vergangenen zwölf Monate.
 

Verfahrensablauf & Bearbeitungsdauer

Den Antrag auf Krankengeld bei Begleitung von Menschen mit Behinderung zur stationären Behandlung im Krankenhaus können Sie per Post, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenzentren einreichen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Bescheinigung schnell und einfach mit unserer HEK Service-App an uns zu senden.

Ablauf:
1.    Lassen Sie sich den ärztlichen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Begleitung ausstellen. Außerdem ist es erforderlich, dass Ihnen das Krankenhaus die Zeiten der stationären Mitaufnahme oder der ganztägigen Begleitung bescheinigt.
2.    Reichen Sie den ärztlichen Nachweis und die Bescheinigung Ihrer Anwesenheitszeiten zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
3.    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Abwesenheit.
4.    Wir prüfen Ihren Antrag sowie die Unterlagen und melden uns bei etwaigen Rückfragen bei Ihnen.
5.    Nach abschließender Prüfung überweisen wir Ihnen das Krankengeld.

Hinweis für Arbeitnehmende: Wir können Ihr Krankengeld erst auszahlen, nachdem Ihr Arbeitgeber uns die erforderlichen Angaben zu Ihrem Verdienstausfall mitgeteilt hat.
 

Bearbeitungsdauer

In der Regel bearbeiten wir Ihren Antrag schnell in nur wenigen Tagen.
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig.

Die genaue Dauer der Bearbeitung hängt immer von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Dies gilt auch, wenn Dokumente und Unterlagen per Post an Sie oder uns versandt werden.
Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass der Medizinische Dienst eingebunden wird. Hierdurch kann sich die Bearbeitungsdauer ebenfalls etwas verlängern.
 

Erforderliche Unterlage

Grundsätzlich benötigen wir den Antrag auf Krankengeld bei Begleitung von Menschen mit Behinderung zur stationären Behandlung im Krankenhaus.

Außerdem ist es erforderlich, dass das Krankenhaus bestätigt, dass die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson medizinisch notwendig ist. Das Krankenhaus bestätigt darüber hinaus, zu welchen Zeiten eine Mitaufnahme oder ganztägige Begleitung erfolgte.
 

Voraussetzungen

Damit wir Ihnen Krankengeld bei Begleitung von Menschen mit Behinderung zur stationären Behandlung im Krankenhaus zahlen können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie und die von Ihnen begleitete Person mit Behinderung sind gesetzlich krankenversichert.
  • Die zu begleitende Person wird stationär im Krankenhaus behandelt.
  • Die stationäre Mitaufnahme als Begleitperson ist medizinisch notwendig. Gleichgestellt ist eine ganztägige Begleitung. Das bedeutet, dass die Zeit Ihrer Anwesenheit im Krankenhaus zusammen mit Ihrer Anreise- und Abreisezeit mindestens acht Stunden beträgt.
  • Sie haben durch die Mitaufnahme einen Verdienstausfall.
  • Sie sind eine nahe angehörige Person oder Teil des engsten Umfelds.
  • Die zu begleitende Person bezieht Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie erhalten kein Krankengeld von der Krankenkasse, wenn Sie den Menschen mit Behinderung zum Beispiel als persönliche Assistenz begleiten und dafür ein Entgelt erhalten. Begleiten Sie den Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe, werden die Kosten von den Trägern der Eingliederungshilfe übernommen.
Rechtsgrundlage

§ 44b Sozialgesetzbuch V
§ 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

Sie können das Dokument direkt über unsere HEK Service-App herunterladen, ausfüllen und über die App auch wieder an uns zurücksenden. 

  • Sie nutzen unsere App bereits und sind für die smart-Version identifiziert? Dann klicken Sie einfach auf den Button „Zum Dokument“ – wir leiten Sie direkt in die App zu dem gewünschten Dokument. 
  • Sie nutzen die App aktuell in der basic-Version? Klicken Sie auf den Button „Zum Dokument“ – wir leiten Sie direkt in die App. Bitte identifizieren Sie sich jetzt für die smart-Version, damit alle Dokumente sicher übermittelt werden können und Ihre persönlichen Daten geschützt sind. Danach kommen Sie bitte zurück auf diese Seite und drücken erneut den Button „Zum Dokument“.
  • Sie nutzen unsere App bisher noch nicht? Dann installieren Sie sich bitte als Erstes die App aus Ihrem Store und identifizieren Sie sich danach für die smart-Version. Danach kommen Sie bitte zurück auf diese Seite und drücken erneut den Button „Zum Dokument“.

Wichtig zu wissen: Die App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.