Pflege in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen
Sie sind pflegebedürftig und leben in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen? Dann erhalten Sie für die dort erbrachten Pflegeleistungen einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 Prozent der Kosten, maximal bis zu 278 Euro.
Wenn Sie an Wochenenden oder in den Ferien zu Hause gepflegt werden, haben Sie in dieser Zeit Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege. Dazu gehören Pflegegeld und Pflegesachleistungen, je nachdem, ob die Pflege durch private Pflegepersonen oder durch einen Pflege- und Betreuungsdienst sichergestellt wird. Lassen Sie sich einfach von der Einrichtung die Abwesenheitstage bescheinigen, die sogenannten „Tage der Häuslichkeit“.
Falls die Pflege zu Hause einmal nicht möglich ist, können Sie auch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege beantragen. So ist Ihre Versorgung jederzeit garantiert.
- Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
- Sie befinden sich in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen.
- In der Einrichtung hat sich spezialisiert auf
- die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder soziale Teilhabe,
- die schulische Ausbildung oder
- die Erziehung von Menschen mit Behinderung
- Reichen Sie einfach den ausgefüllten Antrag auf Pflegeleistungen bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
- Man unterscheidet zwischen der Einstufung in einen Pflegegrad oder höheren Pflegegrad und einer Leistungsumstellung.
Beantragung eines Pflegegrads oder eines höheren Pflegegrads
- Bei der erstmaligen Einstufung oder Höherstufung, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD), um Ihre Pflegesituation einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen.
- Dieser Termin findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
- Dabei erstellt der MD ein Gutachten, welches uns übermittelt wird.
Leistungsumstellung
- Bei einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung. Beispielsweise beziehen Sie reines Pflegegeld und möchten nun zusätzlich die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.
- Nachdem wir Ihren Antrag erhalten und geprüft haben, wird die Leistungsart umgestellt.
Wie geht es weiter?
- Den Bescheid erhalten Sie im Anschluss von uns per Post.
- Die monatlichen Pflegesachleistungen können durch Ihren Pflege- und Betreuungsdienst mit uns abgerechnet werden.
- Für die Einstufung in einen Pflegegrad benötigen wir in der Regel bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.
- Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung durchschnittlich zwei bis drei Arbeitstage.
§43a Sozialgesetzbuch XI
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