Tages- und Nachtpflege
Manchmal reicht die Pflege zu Hause durch Angehörige und Pflegedienste allein nicht aus. In diesem Fall können Sie tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden.
Das Gute für Sie: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung können weiterhin in voller Höhe genutzt werden.
Die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Kosten für die Betreuung und den Fahrdienst rechnet die Pflegeeinrichtung in der Regel direkt mit uns ab – darum brauchen Sie sich nicht selber kümmern. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie meist selbst. Sollte Ihr Anspruch auf den Entlastungsbetrag noch nicht ausgeschöpft sein, können wir uns auch an diesen Kosten beteiligen. Reichen Sie dazu einfach die Rechnung bei uns ein.
- Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
- Die Pflege von zu Hause reicht nicht aus oder die Tages- und Nachtpflege soll die häusliche Pflege ergänzen und entlasten.
- Es handelt sich um eine zugelassene Einrichtung für Tages- und Nachtpflege.
Der Zuschuss zur Tages- und Nachtpflege richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 721 Euro
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro
- Reichen Sie einfach den ausgefüllten Antrag auf Pflegeleistungen bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
- Man unterscheidet zwischen der Einstufung in einen Pflegegrad oder höheren Pflegegrad und einer Leistungsumstellung.
Beantragung eines Pflegegrads oder eines höheren Pflegegrads
- Bei der erstmaligen Einstufung oder Höherstufung, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD) damit, Ihre Pflegesituation einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen.
- Dieser Termin findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
- Dabei erstellt der MD ein Gutachten, welches uns übermittelt wird.
Leistungsumstellung
- Bei einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung. Beispielsweise beziehen Sie reines Pflegegeld und möchten nun zusätzlich die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.
- Nachdem wir Ihren Antrag erhalten und geprüft haben, wird die Leistungsart umgestellt.
Wie geht es weiter?
- Den Bescheid erhalten Sie im Anschluss von uns per Post.
- Die monatlichen Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege rechnet die Einrichtung direkt mit uns ab.
- Für die Einstufung in einen Pflegegrad benötigen wir in der Regel bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.
- Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung durchschnittlich zwei bis drei Arbeitstage.
§ 41 Sozialgesetzbuch XI
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