Stand: 15.01.2025
Datenschutzerklärung ePA /smarthealth
Seit dem 1. Januar 2021 bietet die Hanseatische Krankenkasse ihren Versicherten die elektronische Patientenakte – kurz: ePA – an. Gesetzlich Versicherte (im Folgenden: Versicherte) haben die Möglichkeit, ihre gesundheitsbezogenen Dokumente mit der ePA lebenslang sicher zu verwalten. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kann jederzeit beendet und wieder aufgenommen werden. Seit dem 15.01.2025 verfügt jeder Versicherte, der nicht widersprochen hat, über eine ePA (ePA für alle). Auch mit der ePA für alle bleibt die Nutzung freiwillig.
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie in Ihrer Funktion als Nutzer bzw. ePA-Akteninhaber selbst oder als sogenannte ePA-Vertretung für einen Versicherten (gemäß Ziffer 2.6) über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
Gemäß § 341 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch V ist die HEK, Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg für die Verarbeitung der Daten im Rahmen von smarthealth verantwortlich.
Das Angebot von smarthealth wird durch die von der HEK beauftragte Firma IBM Deutschland GmbH nach den Vorgaben der HEK erbracht. IBM unterliegt den datenschutzrechtlichen Anforderungen und der datenschutzrechtlichen Kontrolle der HEK.
Inhalt - Übersicht:
1. Allgemeine Informationen zur ePA
2. Allgemeine Funktionen der ePA
3. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über Endgeräte bei Leistungserbringern
4. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über die HEK Service-App
5. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über smarthealth in der Desktop-Anwendung (Die Desktop-Anwendung steht ab Mitte des Jahres 2025 zur Verfügung)
6. Datenschutzbeauftragter
7. Künftige Anpassungen der ePA-Datenschutzerklärung
1. Allgemeine Informationen zur ePA
1.1 Definition ePA
Die ePA bietet Versicherten die Möglichkeit der selbstbestimmten elektronischen Speicherung, Übermittlung und Verwaltung ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten. Mit der ePA können gesundheitsbezogene Daten zwischen Versicherten und denjenigen, die an der medizinischen Behandlung beteiligt sind, ausgetauscht werden. Die Vorgaben für die ePA werden von der gematik GmbH (Nationale Agentur für Digitale Medizin) erstellt. Damit ist sichergestellt, dass Sie über die ePA unabhängig vom Anbieter ein Leben lang einen sicheren Datenspeicher zur Verfügung haben. Die Hoheit über die ePA liegt bei Ihnen als versicherte Person. Sie entscheiden, welcher Dritte auf die ePA und die darin enthaltenen Dokumente zugreifen darf. Die Berechtigungen können je Praxis oder Institution mit zeitlicher Einschränkung vergeben und jederzeit wieder entzogen werden.
Eine ePA wird jedem Versicherten unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse der versicherten Person zur Verfügung gestellt. Bei einem Wechsel der Krankenkasse wird Ihre ePA mit den bestehenden Inhalten und Einstellungen bei der anderen Krankenkasse weitergeführt.
1.2 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der ePA sind:
Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
Ihre Einwilligung nach § 344 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden SGB V), die gesetzliche Verpflichtung der HEK zur Verfügungstellung der ePA nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 341 Abs. 1 SGB V.
1.3 Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und Zustimmung in die Datenverarbeitung
Um die ePA zu nutzen, ist es erforderlich, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen und in die Datenverarbeitung gemäß § 344 SGB V einwilligen.
Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung wird von der HEK gespeichert. Bei einem Widerspruch gegen die Datenschutzerklärung wird der Zugang zur ePA bis zur erneuten Einwilligung in diese Datenschutzerklärung gesperrt. Bei Beendigung der ePA wird diese Information nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
1.4 Datenspeicherung, Datenverwaltung und Schutz Ihrer Daten
Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bei der IBM Deutschland GmbH (nachfolgend IBM genannt) gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden hierbei stets verschlüsselt gespeichert.
Zum Schutz Ihrer Daten wurden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff und sonstigem Missbrauch zu schützen.
(a) Verschlüsselung der Daten
Die Dokumente der ePA werden verschlüsselt im Aktensystem abgelegt. Weder die IBM als Betreiber noch die HEK als Anbieter der Akte haben Zugriff auf die Klartext-Daten der Dokumente. Nur Sie oder durch Sie Berechtigte können auf diese zugreifen. Zur Sicherung Ihrer Daten sind mehrere digitale Schlüssel erforderlich. Diese bezeichnen wir nachfolgend als Schlüsselmaterial.
Die eingesetzten Verschlüsselungsmechanismen orientieren sich an aktuellen und zukünftigen Verfahren und Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
(b) Löschfristen
Für die Verarbeitung und Löschung der von Ihnen in der ePA gespeicherten Stammdaten (Titel, Vorname, Nachname, Versichertennummer) und Gesundheitsdaten sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. IBM kann diese Daten nicht einsehen und bietet Ihnen allein die technischen Funktionalitäten zur Speicherung, Aufbewahrung und Löschung Ihrer Daten. Die von Ihnen in der ePA gespeicherten Daten werden so lange aufbewahrt, wie ein gültiger Nutzungsvertrag mit Ihnen besteht. Die Daten werden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Nutzungsvertrages vollständig und unwiderruflich im Rahmen der allgemeinen Löschungsroutinen gelöscht.
Die Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten, die nicht originärer Inhalt der ePA sind, richtet sich nach dem jeweiligen Zweck der Datenverarbeitung. Sofern der Zweck der Datenverarbeitung entfällt, erfolgt die Löschung der Daten.
Wenn in dieser Datenschutzerklärung nicht anders geregelt, werden Ihre Daten daher für die folgende Dauer gespeichert:
Ihre Zuordnungs- und Referenznummern (technische Referenznummer, ePA-Kundennummer) sowie Ihre Krankenkassenzugehörigkeit werden nach Beendigung der ePA nach Ziffer 1.5 – zusammen mit Angaben zur Art der Kündigung bzw. der sonstigen Vertragsbeendigung, Datum und Uhrzeit der Kündigung sowie Zeitpunkt des Vertragsendes (Datum, ggf. Uhrzeit) für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert.
Die für Abrechnungszwecke gespeicherten Daten über Ihre Nutzung der ePA werden nicht länger als 15 Monate gespeichert. Die Rechtsgrundlage dazu stellt § 284 Abs. 1 Nr. 20 SGB V dar.
Die zu Nachweiszwecken erfassten Protokolldaten (wie etwa zur Protokollierung des Akzeptierens dieser Datenschutzerklärung oder der Nutzungsbedingungen von smarthealth oder des erfolgreichen Imports von Daten) werden – zusammen mit Ihrer ePA-Kundennummer und Ihrer technischen Referenznummer nach Beendigung des Nutzungsvertrages noch für einen Zeitraum von drei Jahren aufbewahrt.
Sämtliche vorstehend aufgeführten Daten werden nach Ablauf der genannten Zeiträume, wie von der gematik in den Vorgaben zur Telematik spezifiziert, vollständig gelöscht, es sei denn, dass einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine längere Speicherung im konkreten Fall zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Die zur Fehleranalyse, Gewährleistung der Systemsicherheit sowie Verhinderung von Missbrauch und Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen gespeicherten Log-Daten (einschließlich Ihrer ePA-Kundennummer) und die IP-Adresse Ihres Endgeräts, mit dem Sie die ePA nutzen, werden jeweils sieben Tage nach der entsprechenden Protokollierung gelöscht, es sei denn, dass innerhalb dieses Zeitraums ein Vorfall festgestellt wurde, der eine weitere Aufklärung, Untersuchung und/oder Verfolgung erfordert.
(c) Erfassung von Nutzungsdaten zu Abrechnungszwecken
Das Angebot der ePA ist für Sie kostenfrei. Die Kosten für Ihre Nutzung der ePA trägt die HEK.
Um die Abrechnung der Nutzung der ePA seitens IBM mit der HEK zu ermöglichen, werden folgende Informationen über die Nutzung der ePA erhoben, gespeichert und verarbeitet:
Datum und Uhrzeit des letzten Zugriffs auf die ePA pro Quartal (es werden stets nur die Informationen über einen Zeitraum der jeweils fünf letzten Quartale erfasst und gespeichert)
-
technische Referenznummer
-
Krankenversichertennummer
-
Krankenkassenzugehörigkeit
-
Art, Datum und Uhrzeit des Widerspruchs (soweit anwendbar) bzw. Art, Datum und Uhrzeit einer sonstigen Vertragsbeendigung (soweit anwendbar)
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist § 284 Abs. 1 Nr. 20 SGB V. Diese für Abrechnungszwecke gespeicherten Daten liegen im Regelfall ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form zu Zwecken der Rechnungsstellung seitens der IBM vor. Allein bei Widersprüchen im Hinblick auf den Umfang Ihrer tatsächlichen Nutzung der ePA kann es im Rahmen der Rechnungsprüfung erforderlich sein, dass gegenüber der HEK der Zeitpunkt des letzten Zugriffs auf die ePA pro Quartal (über einen Zeitraum der letzten fünf Quartale) sowie Ihre technische Referenznummer offengelegt wird, sodass ein Abgleich der Rechnungsdaten mit den von der HEK zur Nutzung der ePA erfassten Daten möglich ist. Weitere Daten erhält die HEK nicht.
Auch IBM selbst erhält im Rahmen dieses Abgleichs keinerlei Informationen, welche eine Identifizierung der einzelnen Nutzer der ePA ermöglichen würde.
Die Verarbeitung der Daten zu Abrechnungszwecken ist Voraussetzung der Erfüllung des Vertrages mit Ihnen über die Nutzung der ePA. Ihre Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet oder sonst an Dritte weitergegeben.
1.5 Beendigung der ePA
(a) Kontoschließung der ePA
Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre ePA zu schließen:
Widerspruch gegen die Nutzung der ePA über die HEK Service-App auf einem mobilen Endgerät oder über einen Antrag bei der HEK in Textform.
Beachten Sie, dass Sie in Ihrer Funktion als ePA-Vertretung gemäß Ziffer 2.6 generell nicht dazu berechtigt sind, einen Widerspruch gegen die ePA
auszusprechen.
(b) Datenlöschung der ePA
Eine Löschung sämtlicher ePA-Daten wird durch den folgenden Anwendungsfall ausgelöst:
Widerspruch gegen die ePA
Die Löschung der Daten Ihrer ePA erfolgt in diesem Fall sechs Wochen nach Ihrem Widerspruch. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie den Widerspruch noch zurücknehmen.
Sämtliche gespeicherten Daten werden nach Beendigung der ePA vollständig gelöscht, es sei denn, dass einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine längere Speicherung im konkreten Fall zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
1.6 Ombudsstelle für die ePA nach § 342a SGB
Die Ombudsstelle gemäß § 342a SGB V ist eine Anlaufstelle für die Entgegennahme von Widersprüchen und Widerrufen gegenüber der elektronischen Patientenakte (ePA). Darüber hinaus ist die Ombudsstelle dazu verpflichtet, dem Kunden Protokolldaten der ePA zur Verfügung zu stellen.
Zu den Aufgaben der Ombudsstelle gehört es, Kundenanliegen wie Widersprüche und Widerrufe entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Die Festlegung hat dabei aufgrund der Regelungen des § 342a Absatz 6 SGB V Verfahren für folgende Aufgaben der Ombudsstellen zu umfassen:
-
Entgegennahme von Widersprüchen (und des Widerrufs) gegen die Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte gemäß § 353 Absatz 1 SGB V.
-
Entgegennahme von Widersprüchen (und des Widerrufs) gegen Zugriffe einzelner Leistungserbringereinrichtungen auf die elektronische Patientenakte gemäß § 353 Absatz 2 SGB V.
-
Entgegennahme von Widersprüchen (und des Widerrufs) gegen die Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken nach § 363 Absatz 5 SGB V.
-
Bereitstellung der in § 309 Absatz 1 SGB V genannten Protokolldaten der elektronischen Patientenakte
Ein Kunde kann seinen Widerspruch oder Widerruf per Brief, telefonisch, persönlich vor Ort oder elektronisch (z. B. per E-Mail an ombudsstelle@hek.de) bei seiner Krankenkasse einreichen. Das eingereichte Anliegen wird ausschließlich von dem besonders befugten Personenkreis innerhalb der Ombudsstelle entgegengenommen und von diesen bearbeitet.
1.7 Datenweitergabe an sonstige Dritte
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.
Soweit dies nicht in dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich vorgesehen ist, gibt die HEK Ihre Daten nicht an sonstige Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Weitergabe ausdrücklich eingewilligt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die HEK zur Weitergabe Ihrer Daten gesetzlich verpflichtet ist.
Des Weiteren werden technische Dienstleister genutzt, die dabei unterstützen, die ePA bereitzustellen. Hierbei handelt es sich um folgende Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union:
Unternehmen, die der IBM-Gruppe nachgeordnet sind
a. Customer Support Services GmbH, Sitz in Deutschland
b. IBM Client Innovation Center, Sitz in Deutschland
c. SoftLayer Technologies Deutschland GmbH, Sitz in Deutschland
d. SoftLayer Technologies Netherlands BV, Sitz in den Niederlanden
Weitere eigenständige Unterauftragnehmer der IBM Deutschland GmbH
a. Kyndryl Romania s.r.l, Sitz in Rumänien
b. Kyndryl Client Center s.r.o, Sitz in Rumänien
c. Tschechien Kyndryl Česká republika, spol. s r. o., Sitz in Tschechien
Diese Unternehmen helfen dabei die ePA technisch zu betreiben und die Ihnen angebotenen Funktionalitäten und Dienste bereitzustellen sowie technischen Support zu leisten. Unter keinen Umständen werden Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt. Die Dienstleister werden ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen der HEK an IBM tätig und sind verpflichtet, sämtliche notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Erfordernissen zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Zwecke ist ihnen nicht gestattet.
1.8 Scan2ePA nach § 350 SGB V
§ 350a SGB V regelt die Digitalisierung und Transparenz im Gesundheitswesen, insbesondere in Bezug auf Forschung und Datenverarbeitung. Ziel ist es, Daten besser verfügbar zu machen. Dies umfasst auch die Digitalisierung von bislang analog vorliegenden medizinischen Informationen, um sie in elektronischer Form zu überführen. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass diese Daten in strukturierten und standardisierten Formaten verarbeitet und analysiert werden können.
Mit der Einführung der ePA 3.0 können Versicherte eigenständig Dokumente in ihre ePA laden beziehungsweise durch Ihre Krankenkasse laden lassen können (z. B. Pflegeüberleitungsbögen oder Krankenhaus-Entlassungsbriefe), wenn sie beispielsweise nicht selber die Möglichkeit dazu haben (z. B. kein eigenes Endgerät). Der maximale Umfang pro Versicherten beträgt dabei 10 Dokumente pro Jahr. Die Dokumente müssen dazu im Original persönlich übergeben oder per Post an die HEK übermittelt werden.
Der Vorgang dauert in der Regel 48 Stunden. Nach der erfolgten Digitalisierung und Einstellung der Dokumente in die ePA erhalten die Versicherten ihre Dokumente zurück. Der Versicherte hat die Wahl, die Dokumente vor Ort abzuholen oder per Post an seine angegebene Adresse die Dokumente zugeschickt zu bekommen. Eine Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich in der ePA des Versicherten. Nach Abschluss der Digitalisierung werden alle eingereichten Daten bei der HEK und deren Dienstleistern gelöscht.
1.9 Support
Als Anbieter der ePA steht Ihnen die HEK für alle diesbezüglichen Fragen zur Verfügung.
2. Allgemeine Funktionen der ePA
Die ePA ermöglicht es Ihnen, Ihre Daten zu speichern, zu verwalten oder mit an der medizinischen Behandlung beteiligten Leistungserbringern oder Institutionen (z. B. Ärzte oder Krankenhäuser) auszutauschen und zu teilen.
2.1 Austausch von Dokumenten
Sie als versicherte Person und an der medizinischen Behandlung beteiligte Leistungserbringer können Dokumente einsehen und einstellen. Das Format und Merkmale des Dokuments sind seitens der gematik vorgegeben. Treffen Sie die Entscheidung, dass ein Dokument nicht mehr relevant ist oder nicht mehr für andere zur Verfügung stehen soll, können Sie es löschen. Beachten Sie, dass von Ihnen berechtigte Praxen und Institutionen während der Dauer der vergebenen Berechtigung, die in Ihrer ePA enthaltenen Dokumente herunterladen können.
Folgende Informationen können Sie und an der medizinischen Behandlung beteiligte Leistungserbringer in der ePA speichern.
Beispielsweise:
-
Arztbriefe und Krankenhausentlassungsberichte
-
Befunde (u.a. Allergologie- und Laborbefunde)
-
Diagnosen
-
Fotodokumentationen
-
Patienteninformationen
-
Pflegedokumentationen
-
Schwangerschafts- und Geburtsdokumentationen
-
Therapiedokumentationen
-
Medizinische Pässe, wie z. B. das Zahnbonusheft oder der Impfpass
-
Abrechnungsdaten der Krankenkassen
-
Dokumente aus Digitalen Gesundheitsanwendungen
2.2 Austausch weiterer Informationen
Neben der Speicherung von Dokumenten ist auch das Speichern von Datensätzen in der ePA möglich, die sich aus der medizinischen Behandlung ergeben.
2.2.1 Der digital gestützte Medikationsprozess
Der digital gestützte Medikationsprozess besteht aus der elektronischen Medikationsliste und dem elektronischen Medikationsplan. Die elektronische Medikationsliste wird mit eRezept-Daten befüllt und enthält somit Informationen zur Verordnung eines Medikaments durch einen Arzt sowie zur Ausgabe eines Medikaments in der Apotheke. Der elektronische Medikationsplan ist eine digitale Version des bundeseinheitlichen Medikationsplans.
2.3 Zugriffsrechte von berechtigten Leistungserbringern auf Dokumente
Sie entscheiden, wer Zugriff auf Dokumente in Ihrer ePA erhalten soll, indem Sie Leistungserbringerinstitutionen für ihre ePA berechtigen. Welche Dokumente einzelne Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Arztpraxen) einsehen können, ist gesetzlich für die Berufsgruppen und Dokumentenkategorien festgelegt.
Sie haben die Möglichkeit einzelne Dokumente oder ganze Dokumentenkategorien vor allen Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Arztpraxen) zu verbergen.
2.3.1 Verbergen von einzelnen Dokumenten
Sie können entscheiden, ob ein Dokument für alle Ihre berechtigten Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Arztpraxen) oder nur für Sie selbst und Ihre Vertretung einsehbar sein soll. Sie können jederzeit einzelne Dokumente verbergen oder wieder sichtbar machen.
2.3.2 Verbergen von Dokumentenkategorien
Jedes Dokument in Ihrer ePA ist einer Dokumentenkategorie zugeordnet. Sie können entscheiden, ob eine Dokumentenkategorie für alle Ihre berechtigten Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Arztpraxen) oder nur für Sie selbst und Ihre Vertretung einsehbar sein soll. Auch Dokumentenkategorien können Sie jederzeit verbergen oder wieder sichtbar machen.
Es gibt die nachfolgend aufgeführten Dokumentenkategorien:
-
eigene Dokumente
-
Befunde
-
Pflegedokumente
-
eArztbriefe
-
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
-
Notfalldaten
-
Zahnbonusheft
-
Kinderuntersuchungsheft und Kinderuntersuchungsheft vor 2025
-
Mutterpass
-
Impfpass
-
Abrechnungsdaten
-
Dokumente aus Digitalen Gesundheitsanwendungen
-
Rehabilitationsdokumente
-
elektronische Abschriften der Patientenakte
-
sonstige Dokumente (z. B. Dokumente aus Disease-Management-Programmen)
2.3.3 Erteilung von Berechtigungen
Die Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Ihre Arztpraxis) können auf Daten, die in Ihrer ePA gespeichert sind, erst dann zugreifen, wenn Sie dafür eine Berechtigung erteilt haben. Sämtliche Berechtigungen, werden in Ihrer ePA gespeichert.
Die Erteilung der Berechtigung erfolgt über folgende Wege:
-
automatisiert über das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte bspw. beim Arztbesuch (es sei denn Sie haben zuvor widersprochen)
-
manuell über ein mobiles Endgerät (über die HEK Service-App)
-
manuell über die stationäre Desktop-Anwendung smarthealth
Über jede dieser Möglichkeiten können Sie einstellen, wer Daten in Ihrer ePA einsehen kann. Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden. Unabhängig davon legen Sie einen Zeitraum für die Dauer der Zugriffsmöglichkeit fest. Sie können dabei zwischen einem Tag bis zu "unbegrenzt" wählen oder der Zeitraum wird automatisch durch einen Behandlungskontext (siehe Abschnitt Behandlungskontext) vorgegeben. Nach Ablauf des Zeitraums endet die Berechtigung für die jeweilige Leistungserbringerinstitution automatisch. Diese kann danach nicht mehr auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen. Daten, die vom Leistungserbringer bereits heruntergeladen wurden, sind jedoch hiervon nicht betroffen. Für diese gelten gesonderte datenschutz- und berufsrechtliche Bestimmungen.
Behandlungskontext
Ein begrenzter Berechtigungszeitraum beginnt automatisch mit dem Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte beispielsweise bei einem Arztbesuch. Der Behandlungskontext besteht für Arztpraxen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Zahnarztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Geburtshilfe und psychotherapeutische Praxen für 90 Tage. Für öffentliche Gesundheitseinrichtungen, Apotheken und Einrichtungen der Arbeitsmedizin (z. B. betriebsärztliche Dienste) für 3 Tage.
2.3.4 Widerspruch gegen eine Leistungserbringerinstitution erteilen
Sie haben die Möglichkeit einen Widerspruch gegen Leistungserbringerinstitutionen zu erteilen. Nach Erteilung eines Widerspruchs kann diese weder auf die Daten Ihrer ePA zugreifen noch wird sie beim Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte berechtigt (Behandlungskontext).
Einen Widerspruch können Sie entweder über ein mobiles Endgerät (über smarthealth in der HEK Service-App). über die stationäre Desktop-Anwendung "smarthealth" oder über die Ombudsstelle der HEK erteilen.
Über die gleichen Möglichkeiten können Sie Ihren Widerspruch jederzeit zurücknehmen.
2.3.5 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) berechtigen
Sie können auch Digitalen Gesundheitsanwendungen den Zugriff auf die ePA gewähren.
Anders als die Zugriffsmöglichkeit von Leistungserbringern können Digitale Gesundheitsanwendungen keine Dokumente in Ihrer ePA lesen oder löschen, sondern lediglich Dokumente einstellen. Sie vergeben die Berechtigung an eine Digitale Gesundheitsanwendung immer unbefristet. Ein Löschen der DiGA-Berechtigung ist jederzeit möglich.
2.3.6 Initiale Berechtigungen
Ihre Krankenkasse, der E-Rezept Fachdienst (Rezeptdienst) und die Ombudsstelle der HEK erhalten automatisch eine Berechtigung bei Aktivierung Ihres Aktenkontos. Diese können keine Dokumente lesen oder löschen. Die initialen Berechtigungen sind dauerhaft gültig und können nicht gelöscht werden.
2.4 Zugriffsrechte von berechtigten Leistungserbringern auf weitere Informationen
2.4.1 Zugriff auf Daten aus dem digital gestützten Medikationsprozess
Leistungserbringende, die Sie für den Zugriff Ihrer ePA berechtigt haben, haben zunächst auch Zugriffsrechte auf die Daten aus dem digitalgestütztem Medikationsprozess. Sie haben die Möglichkeit, dieses Zugriffsrecht allen Leistungserbringenden zu entziehen. Es besteht keine Möglichkeit, das Zugriffsrecht einzelnen Leistungserbringenden zu entziehen, die Zugriff auf Ihre ePA haben.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, dem digital gestützten Medikationsprozess zu widersprechen. Dann werden die erhobenen Daten gelöscht und es können keine weiteren Daten über den digital gestützten Medikationsprozess eingestellt werden.
2.5 Protokolle und Aktivitäten in der ePA
(a) Zugriffe und Veränderungen in der ePA
Die im Rahmen des Dokumentenmanagements der ePA anfallenden Aktivitäten werden im Nutzungsverlauf protokolliert, sodass Sie alle Zugriffe und vorgenommenen Veränderungen von Berechtigten nachvollziehen können. Zu diesen Aktivitäten gehören insbesondere:
-
Einstellen, Verändern und Löschen von Dokumenten und Rezeptdaten
-
Vergabe, Verändern und Löschen von Zugriffsberechtigungen und Widerspruchsentscheidungen
-
Abrufen von Daten (z. B. von Dokumenten)
Die Daten der Protokollierung umfassen insbesondere:
-
Nutzername des Zugreifenden
-
Art des Zugriffs (ausgeführte Aktivität)
-
Zeitpunkt des Zugriffs
Diese Protokolldaten werden zur Vertragserfüllung sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen (Nachweiszwecke) gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Die Protokolldaten werden entsprechend § 309 Abs. 1 SGB V für drei Jahre gespeichert und nach Ablauf dieser Frist gelöscht.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, insbesondere bei der Kündigung Ihrer ePA, Ihre Protokolldaten im signierten pdf-Format zu speichern. Der signierte Export stellt sicher, dass die Daten aus Ihrer ePA stammen und nicht verändert wurden. Zudem steht Ihnen ein nicht-signierter Export der Protokolldaten im JSON-Format zur Verfügung, der es Ihnen ermöglicht, die Daten zu einem späteren Zeitpunkt in smarthealth einzulesen und in gewohnter Form anzuzeigen.
Nach der Beendigung Ihrer ePA werden die Protokolldaten nur noch eingeschränkt gespeichert. Sie werden nach drei Jahren gelöscht und stehen ausschließlich für durch Sie angeforderte Auskünfte oder aufsichtsrechtliche Kontrollen zur Verfügung.
(b) Log-Daten und IP-Adressen
Es werden systemseitig Log-Daten der Zugriffe auf die Systemumgebung und Applikationen der ePA auf den Servern von IBM protokolliert (Datum, Zeitpunkt, Anforderung/Vorgang, Fehlermeldung), um potenzielle Störungen der ePA zu analysieren und mögliche Fehlerursachen zu identifizieren und zu beheben. Zu diesen Zwecken kann in den Log-Daten auch Ihre ePA-Kundennummer gespeichert werden. Es ist IBM grundsätzlich nicht möglich, von Ihrer ePA-Kundennummer Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
Daneben protokolliert IBM die IP-Adressen der Endgeräte, mit denen Sie die ePA nutzen, sowie den dazugehörigen Vorgang (Anforderung/Vorgang, Datum, Uhrzeit), um potenzielle Angriffe von außen gegen die Systemumgebung der ePA nachvollziehen und abwehren zu können.
2.6 Zugriff auf die ePA durch ePA-Vertretungen
Bei ePA-Vertretungen handelt es sich zum Beispiel um Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder, die Ihnen oder denen Sie aktiv Zugriff auf die eigene ePA einrichten können.
Die Besonderheiten der ePA-Vertretung werden im Folgenden erläutert.
(a) Zulassung einer ePA-Vertretung auf die ePA
Sie können bis zu fünf Personen als ePA-Vertretung einrichten. Dies ist ausschließlich über die Nutzung der HEK Service-App oder in der Desktop-Anwendung smarthealth möglich.
Mit der Anlage einer ePA-Vertretung erteilen Sie der Vertretung Zugriff auf Ihre ePA. Die ePA-Vertretung erhält damit Zugang auf die dort gespeicherten Daten und das Recht als Vertretung für Sie zu handeln (Ziffer 2.6 (b)).
Bei Anlage einer ePA-Vertretung, wird diese per E-Mail darüber informiert, dass im Rahmen der Vertretungsberechtigung im ePA-Aktensystem folgende Daten der ePA-Vertretung verarbeitet, werden:
-
Vor- und Nachname
-
Versichertennummer
-
E-Mail-Adresse
-
Technische Referenznummern
Wenn eine ePA-Vertretung die Vertretungsberechtigung beenden möchte oder das Einverständnis zur Verarbeitung seiner Daten widerruft, kann die Vertretung dies Ihnen gegenüber erklären. In diesen Fällen sind Sie dazu verpflichtet, die entsprechende ePA-Vertretung umgehend in Ihrer ePA zu beenden. Die ePA-Vertretung selbst hat auch die Möglichkeit, seine Vertretungsrechte über die Verwaltung seiner Vertretung in Ihrer ePA zu löschen. Über die Möglichkeiten der Beendigung der Vertretungsrechte wird Ihre Vertretung in der oben benannten E-Mail in Kenntnis gesetzt.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. a DSGVO. Die Vertretung hat jederzeit mit Wirkung für die Zukunft das Recht seine Einwilligung zu widerrufen. Dies kann in smarthealth oder postalisch erfolgen.
(b) Rechte der ePA-Vertretung
Sobald Sie eine ePA-Vertretung erfolgreich angelegt und über die HEK Service-App bestätigt haben, hat die ePA-Vertretung Zugriff auf Ihre ePA und erhält folgende Rechte:
-
sich in Ihrer ePA anmelden und abmelden
-
Berechtigungen für Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Arztpraxen) vergeben
-
Vergebene Berechtigungen anzeigen
-
Berechtigung für Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Arztpraxen) ändern
-
Berechtigung für Leistungserbringerinstitutionen (z. B. Arztpraxen) löschen
-
seine eigene Berechtigung löschen
-
Dokumente einstellen
-
Dokumente suchen
-
Dokumente löschen
-
Dokumente herunterladen
-
Protokolldaten einsehen
-
PIN der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ändern
-
PIN der eGK mit PUK entsperren
-
Benachrichtigungsadresse für Geräteautorisierung aktualisieren
Wenn Sie eine ePA-Vertretung löschen, kann sich die ePA-Vertretung nicht mehr in Ihrer ePA anmelden und alle hier aufgeführten Rechte nicht mehr wahrnehmen.
(c) Einschränkungen der Rechte einer ePA-Vertretung
Eine ePA-Vertretung kann
-
keine weitere Vertretung für Ihre ePA einrichten
-
keine weiteren bestehenden Vertretungen für Ihre ePA löschen
-
keinen Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten der Krankenkasse einlegen
-
keinen Widerspruch gegen die Nutzung der ePA aussprechen
(d) Anmeldung als ePA-Vertretung
In der Funktion als ePA-Vertretung kann sich diese – sofern diese HEK-versichert ist – über die HEK Service-App oder der Desktop-Anwendung als ePA-Vertretung anmelden.
Um sich als ePA-Vertretung anzumelden, braucht diese die entsprechenden Rechte gemäß Ziffer 2.6 (a) und die Anmeldedaten der Person, die vertreten werden darf.
Bei der Anmeldung als ePA-Vertretung werden die folgenden Daten verarbeitet:
-
Vor- und Nachname
-
Versichertennummer
-
E-Mail-Adresse
-
Technische Referenznummern
Wenn eine ePA-Vertretung in der ePA einer zu vertretenden Person Aktivitäten durchführt (z. B. das Hochladen eines Dokumentes), werden Informationen zu dieser Person (Autor/Ersteller) gespeichert und die Aktionen im Protokoll der ePA dokumentiert. Die zu vertretende Person sowie, falls vorhanden, andere berechtigte ePA-Vertretungen, die auf die ePA zugreifen können, können diese Informationen einsehen.
(e) Besonderheiten bei krankenkassenübergreifenden ePA-Vertretungen
Für den Akteninhaber:
Die Einrichtung einer ePA-Vertretung ist unabhängig von der Krankenkasse. Eine ePA-Vertretung kann also auch eine Person vertreten, die bei einer anderen Krankenkasse versichert ist. Deshalb ist es möglich, dass sich Ihre ePA-Vertretung über eine App oder die Desktop-Anwendung einer anderen Krankenkasse in Ihrer ePA anmeldet. Ihre ePA wird damit durch das Frontend einer anderen Krankenkasse dargestellt.
Für die ePA-Vertretung:
Für die Funktion der ePA-Vertretung kann daher nicht nur die Datenschutzerklärung der eigenen Krankenkasse wichtig sein, sondern auch die Datenschutzerklärung der Krankenkasse, bei der die zu vertretende Person versichert ist.
3. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über mobile Endgeräte
Zusätzlich zu den unter Ziffern 1 und 2 beschriebenen Möglichkeiten der allgemeinen Informationen und der Nutzung der ePA gelten die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung der ePA über mobile Endgeräte – hier über die HEK Service-App.
3.1 Datenverarbeitung bei der Anlage und Aktivierung eines ePA-Kontos
Neben den nach 1.4 erfassten Daten werden darüber hinaus bei der Nutzung der ePA über ein mobiles Endgerät folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Bei der Registrierung des Smartphones für die ePA ist eine E-Mail-Adresse erforderlich, an die ein Freischaltcode geschickt wird. Mit der verifizierten E-Mail-Adresse der HEK Service-App wird sichergestellt, dass eine der HEK bekannte E-Mail-Adresse des Nutzers verwendet wird. Ist bereits eine Benachrichtigungsadresse für die elektronische Patientenakte vorhanden, wird diese E-Mail-Adresse bevorzugt.
Zur Personalisierung und individuellen Ansprache werden der Vor- und Nachname des Nutzers übertragen.
Diese Daten werden – mit Ausnahme der E-Mail-Adresse – ausschließlich verschlüsselt übermittelt. IBM kann auf diese verschlüsselten Daten nicht zugreifen.
Die Rechtsgrundlage ist hinsichtlich der Datenerhebung § 67a SGB X i.V.m. § 341 SGB V, hinsichtlich der Übermittlung der Daten § 69 SGB X i.V.m. § 341 SGB V und im Übrigen § 67b SGB X i.V.m. § 341 SGB V.
Neben den oben genannten Daten werden weitere Daten lokal auf dem Gerät des Nutzers gespeichert. Dazu gehören in der App getroffene Auswahlen und Einwilligungen, insbesondere:
-
erteilte Einwilligungen für die kassenindividuellen Zusatzleistungen nach Ziffer 3.3
Zusätzlich ist zur Verschlüsselung der Daten die Erzeugung eines ausschließlich Ihnen bekannten Sicherheitsschlüssels notwendig. Die Erstellung des persönlichen Sicherheitsschlüssels ist für die Nutzung der kassenindividuellen Zusatzleistungen nach Ziffer 3.3 innerhalb Ihrer ePA notwendig. Sie müssen diesen Schlüssel speichern, um die Registrierung fortzusetzen.
3.2 Login
Für die Anmeldung in die ePA ist es notwendig, dass Sie eine digitale Gesundheits-ID haben. Die Erstellung dieser Gesundheits-ID und zukünftige Anmeldungen erfolgen in der HEK Service-App.
Login mit dem Identity Provider
Es ist notwendig, dass Sie die HEK Service-App herunterladen und sich dort registrieren. Im Anschluss kann die von Ihnen hinterlegte digitale Identität dazu genutzt werden, um smarthealth zu nutzen und andere Vorgänge (z. B. Einrichtungen von ePA-Vertretungen) in der ePA freizugeben. Der sichere, verschlüsselte Zugriff erfolgt über einen Autorisierungsserver und ist ausschließlich für den Akteninhaber und von dem Akteninhaber berechtigte ePA-Vertretungen möglich.
Die für die Nutzung des Identity Providers geltenden Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte der HEK Service-App.
Der Login kann nur auf einem von Ihnen freigegebenen Gerät durchgeführt werden. Dafür werden während des Logins von der HEK Service-App die Geräte-ID sowie der Gerätename Ihres Endgerätes an das Aktensystem übermittelt.
Zum zusätzlichen Schutz vor einem Zugriff von Unbefugten auf Ihre ePA in der HEK Service-App wird empfohlen, auf Ihrem Endgerät den Geräteschutz (Passwort, Mustersperre o.ä.) zu aktivieren. Dabei sind triviale Kennwort-, Passwort- und Entsperrmuster (1234, 1111, etc.) sowie der Download von Inhalten und Applikationen aus nicht vertrauenswürdigen Quellen auf dem Endgerät zu vermeiden.
Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern und mindestens 1 Sonderzeichen. Es sollte zudem keinen Bezug zu Ihrer Person haben, wie z. B. Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihr Geburtsdatum.
Achten Sie bei der Erstellung einer PIN darauf, dass Sie verschiedene, nicht aufeinander folgende Ziffern wählen und es sich um Ziffern handelt, die nicht leicht erraten werden können, wie zum Beispiel Ihr Geburtsdatum.
3.3 Kassenindividuelle Zusatzfunktionen für HEK-Versicherte in der HEK Service-App
Neben dem durch die gematik standardisierten Bereich der ePA bietet die HEK ihren Versicherten individuelle Zusatzfunktionen in smarthealth an. Diese weiteren kassenindividuellen Zusatzleistungen stehen ausschließlich Versicherten der HEK und ausschließlich über die Nutzung der HEK Service-App zur Verfügung. Alle oben genannten an der medizinischen Behandlung Beteiligten sowie ePA-Vertreter haben keinen Zugriff auf diese Zusatzleistungen. Bei diesen nicht-standardisierten Services, die auf unterschiedlichsten sozialrechtlichen Grundlagen beruhen, handelt es sich zum Beispiel um Hinweise oder Empfehlungen zu den Themen Vorsorge oder Impfungen. Die Funktionalitäten beziehungsweise Leistungsbereiche dieser Angebote können durch die HEK jederzeit verändert, erweitert, eingeschränkt, ganz oder teilweise eingestellt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Folgenden:
3.3.1 Datenspeicherung, Datenverwaltung und Schutz Ihrer Daten
Zusätzlich zu den unter 1.4 beschriebenen Hinweisen ist bei der Speicherung, Verwaltung und dem Schutz Ihrer Daten bei kassenindividuellen Zusatzfunktionen folgendes zu beachten:
Für die kassenindividuellen Services sind zusätzlich Daten erforderlich. Hierüber erhalten Sie vor der Datenübertragung eine entsprechende Information. Sie müssen der Übertragung Ihrer Daten separat zugestimmt haben. Ihre Gesundheitsdaten werden nur auf Grundlage Ihrer Einwilligung erhoben, gespeichert und verarbeitet, Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Lit. a i.V.m. Art. 9 DSGVO. Dies dient dem Zweck, um Ihnen im Rahmen der Durchführung des Nutzungsvertrages die Funktionalitäten bereitstellen zu können (d.h. um Ihnen die Speicherung und Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten und Nutzung der diesbezüglichen Services zu ermöglichen).
Ihre Gesundheitsdaten werden für keine anderen Zwecke verarbeitet und ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Grundsätzlich sind Ihre personenbezogenen Daten verschlüsselt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie die kassenindividuellen Zusatzservices (Impfservice, Zahnservice, Vorsorgeservice, Empfehlungsservice) nutzen, bei denen technisch bedingt bestimmte notwendige Daten (Diagnosen, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort, Impfungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen, Informationen zu Heil- und Kostenplänen und optionale Angaben zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten) für IBM kurzfristig einsehbar sind, um Ihnen den jeweiligen Dienst zur Verfügung zu stellen. Anschließend werden die Daten seitens IBM stets sofort gelöscht.
Ziffer 3.3.2 beschreibt genauer, welche Daten in welchen Funktionen verarbeitet werden.
3.3.2 Verarbeitung von Gesundheitsdaten im kassenindividuellen Zusatzbereich
(a) Manuelle Eingabe, Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten
Im Rahmen Ihrer Nutzung können Sie etwa in den folgenden Leistungsbereichen Gesundheitsdaten manuell eingeben, speichern und verwalten:
Impfungen: Angaben zu Ihren Impfungen, wie etwa Bezeichnung der Impfung (z. B. Influenza, Varizellen), Tag der Impfung, Art der Impfung (etwa Immunisierung, Auffrischung), Impfstoff, Chargennummer, Name des durchführenden Arztes, durchlebte impfrelevante Krankheiten, chronische Krankheiten, Tätigkeiten.
Vorsorge: Angaben zu Ihren Vorsorgeuntersuchungen, wie etwa Art der Vorsorgeuntersuchung (z. B. Hautkrebsscreening, Darmkrebsfrüherkennung), Tag der Vorsorgeuntersuchung, Name des durchführenden Arztes.
Medikamente: Angaben zu Ihren Medikamenten, wie etwa Pharmazentralnummer (PZN), Name des Medikaments, Wirkstoff, rezeptpflichtig, rezeptfrei, ggf. Medikationsplan sowie Bestätigungen der Medikamenteneinnahmen.
Arztbesuch: Angaben zu Ihren Arztbesuchen, wie etwa Name des Arztes, Fachrichtung, Art des Besuches, Grund der Behandlung, Datum, Uhrzeit, Notiz (Freitextfeld).
Darüber hinaus können Ihnen künftig weitere Leistungsbereiche bereitgestellt oder bestehende Leistungsbereiche angepasst werden. Sie können die aktuellen Leistungsbereiche und Funktionalitäten jederzeit in der HEK Service-App einsehen.
Die von Ihnen gespeicherten Daten werden ausschließlich auf Grundlage der von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeitet. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, etwaige Daten anzugeben, und können in sämtlichen Leistungsbereichen stets frei entscheiden, ob und welche Daten Sie eingeben möchten. Sie können Ihre manuell eingegebenen Daten jederzeit individuell bearbeiten und/oder löschen. Zudem können Sie Ihre Daten jederzeit – im Rahmen des Datenexports sämtlicher im individuellen Zusatzbereich gespeicherter Daten – über smarthealth Datenexport in Ihrem Nutzerprofil exportieren.
(b) Automatische Übertragung und Aktualisierung von Gesundheitsdaten der HEK
Im Rahmen der Anwendung können Sie neben der manuellen Eingabe von Daten ferner einen Service nutzen, um Daten direkt von der HEK anzufordern und automatisch aktualisieren zu lassen. Die Aktualisierung Ihrer Daten erfolgt immer dann, wenn Sie smarthealth öffnen. Sie können bei der Aktivierung dieses Service entscheiden, ob Sie die Daten zu sämtlichen Ihnen angezeigten Leistungsbereichen automatisch importieren wollen, oder ob Sie eine Auswahl der Leistungsbereiche treffen möchten, für die Sie die Daten von Ihrer Krankenkasse automatisch anfordern wollen. Der Service kann jederzeit aktiviert oder deaktiviert werden.
Für HEK-Versicherte können Daten für die folgenden Leistungsbereiche über eine automatische Aktualisierung angefordert werden:
Abrechnungsdaten: Diagnosen nach ICD-10 Kodierung
Medikamente: Angaben zu Ihren Medikamenten, wie etwa ausgebende Apotheke (Name, Adresse), Abgabedatum, Pharmazentralnummer (PZN), Name des Medikaments, Darreichungsform (zum Beispiel Trockensaft), Menge, Wirkstoffbezeichnung, verordnender Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt), Verordnungsdatum und Anzahl, Preis, Zuzahlung und zusätzliche Kosten.
Arzt & Impfung: Abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungszeitraum, abrechnende Praxis (Bezeichnung und Adresse - soweit bekannt), Sachkosten und Honorarkosten, Diagnose, Tag der Behandlung, Gebührenposition, behandelnder Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt), ggf. Angaben zu durchgeführten Impfungen an dem Termin (Bezeichnung der Impfung).
Zahngesundheit: Abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungsart, Abrechnungszeitraum, Zahnarzt (Name, Adresse - soweit bekannt), Laborkosten, Kundenanteil, Zuschuss, Honorarkosten und sonstige Kosten, ggf. Kostenplandatum und Zeitraum, Behandlungsdatum, Gebührenpositionen.
Krankenhaus: abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungszeitraum, abrechnendes Krankenhaus (Bezeichnung und Adresse - soweit bekannt), Sachkosten und Honorarkosten, Diagnose, Tag der Behandlung, Gebührenposition, behandelnder Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt).
Arbeitsunfähigkeit (AU): abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungszeitraum, abrechnende Praxis (Bezeichnung und Adresse - soweit bekannt), Sachkosten und Honorarkosten, Diagnose, Tag der Behandlung, Gebührenposition, behandelnder Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt), Dauer der Krankschreibung.
Sie können die Ihnen aktuell zur Auswahl stehenden Leistungsbereiche und Funktionalitäten jederzeit im Nutzerprofil einsehen.
Im Rahmen eines Datenimports können immer nur die bei der HEK für den jeweiligen Leistungsbereich vorhandenen Gesundheitsdaten übertragen werden. Sie werden mit Ausnahme des Medikamenten-Bereichs für alle Leistungsbereiche rückwirkend für die letzten vier Jahre übertragen, für den Medikamenten-Bereich sechs Jahre.
Sie können die von der HEK importierten Daten jederzeit für einen oder sämtliche Leistungsbereiche löschen. Eine solche Löschung ist jedoch immer nur insgesamt für sämtliche der in den einzelnen Leistungsbereichen importierten Daten möglich.
Der automatische Import und die Aktualisierung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Ihnen steht es frei, die Importfunktion zu nutzen und Ihre Einwilligung in die automatische Übertragung und Aktualisierung Ihrer Daten zu erteilen oder Ihre Daten manuell einzugeben. Ohne Erteilung Ihrer Einwilligung können Sie den Service nicht nutzen. Sie können den Service jederzeit aktivieren oder deaktivieren.
3.3.3 Weitere Services
Ihnen stehen spezifische weitere Services zur Verfügung. Sie können jederzeit selbst entscheiden, welche dieser Services Sie nutzen und aktivieren möchten und welche Daten Sie bereitstellen wollen. Nachfolgend beschreiben wir Ihnen, wie Ihre Daten verarbeitet werden, wenn Sie die einzelnen Services aktivieren und nutzen:
Impf- und Vorsorgehinweise, Daten zur Zahngesundheit sowie individuelle Empfehlungen: In den Leistungsbereichen "Impfungen" und "Vorsorge" können Sie Informationen zu Ihren Impfungen beziehungsweise Ihrer Vorsorge hinterlegen und verwalten. Zudem können Sie sich Ihre persönlichen Hinweise zu Impfungen beziehungsweise Vorsorgeuntersuchungen erstellen lassen sowie individuelle Empfehlungen einsehen.
Zur Nutzung dieser Services werden die folgenden Daten verarbeitet: Ihre hinterlegten bisherigen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen (ggf. manuell eingetragen oder von der HEK übertragen), Diagnosedaten sowie Ihr Geschlecht, Ihren Wohnort (Auf Basis des Wohnortes können Endemiegebiete ermittelt und entsprechende Empfehlungen ausgespielt werden) und Ihr Geburtsdatum (wenn noch nicht in der ePA hinterlegt, werden beide Daten automatisch bei Aktivierung des Services von der HEK an IBM übertragen). Für die Erstellung der Impfhinweise werden die von Ihnen gespeicherten Daten mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgeglichen und daraus Impfhinweise für Sie generiert. Zusätzlich zu den oben genannten Informationen können Sie optionale Angaben zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten vornehmen, um auf Ihre Lebenssituation angepasste Empfehlungen angezeigt zu bekommen. Für die Erstellung der Vorsorgehinweise werden die von Ihnen gespeicherten Daten mit den Ihnen gesetzlich zustehenden Vorsorgeuntersuchungen auf Grundlage der Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesauschusses abgeglichen und daraus Vorsorgehinweise für Sie generiert. Die Richtigkeit der Impf- beziehungsweise Vorsorgehinweise hängt von der Vollständigkeit und Qualität der in smarthealth hinterlegten Daten ab.
Die HEK kann die Richtigkeit und Vollständigkeit, der von Ihnen eingegebenen oder importierten Daten nicht überprüfen. Besprechen Sie die Ihnen angezeigten Impf- und Vorsorgehinweise mit Ihrem Arzt, um mit ihm zu entscheiden, welche Impfungen beziehungsweise welche Vorsorgeuntersuchungen für Sie sinnvoll sind. Zur Erstellung der Impf- und Vorsorgehinweise werden die gespeicherten Daten (Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort sowie die Informationen über Ihre Impfungen beziehungsweise Vorsorgeuntersuchungen) und optional angegebene Informationen zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten) auf Ihrem Endgerät mit Ihrem privaten Schlüssel entschlüsselt und über eine Transportverschlüsselung an den Server von IBM gesendet, auf dem smarthealth betrieben wird. Dort sind Ihre Daten technisch bedingt für IBM kurzfristig einsehbar, um Ihre persönlichen Impf- beziehungsweise Vorsorgehinweise zu erstellen. Anschließend werden die Hinweise über eine Transportverschlüsselung an Ihr Endgerät gesendet und die zur Erstellung der Hinweise auf dem Server von IBM verarbeiteten Daten umgehend wieder gelöscht. Die von Ihnen in smarthealth eingegebenen Daten (Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort, Impfungen beziehungsweise Vorsorgeuntersuchungen) und optional angegebene Informationen zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten) bleiben jedoch in smarthealth in den jeweiligen Leistungsbereichen in für die HEK und IBM nicht einsehbarer Form verschlüsselt gespeichert. Für den Heil- und Kostenplan (HKP) werden folgende Daten der jeweiligen HKPs bei der IBM gespeichert: Datum, Praxis, Zahnschema, Therapieschritt, Interimsversorgung, Immediatversorgung, Festzuschusstabelle, bewilligte Festzuschuss Summe, Behandlungskosten Insgesamt, Eigenanteil, zahnärztliches Honorar Bema, zahnärztliches Honorar Goz, Material und Laborkosten, Antragsnummer, Bewilligungsstatus, Beendigungsdatum.
Die von Ihnen generierten Impf- und Vorsorgehinweise werden nur für die Dauer Ihrer jeweiligen Nutzung vorgehalten. Bei einer späteren erneuten Anmeldung müssen Sie die Impf- beziehungsweise Vorsorgehinweise also neu generieren. Dies ist notwendig, damit die Ihnen angezeigten Hinweise immer Ihre jeweils aktuell hinterlegten Daten berücksichtigen.
Arztverzeichnis: Im Rahmen der Nutzung von smarthealth können Sie sich ein Arztverzeichnis anlegen. Sie können sich die Ärzte, die aus den bereits von Ihnen eingewilligten übertragenden Abrechnungsdaten ermittelt wurden, zusammengefasst in einem Arztverzeichnis anzeigen lassen. Die jeweiligen Ärzte erhalten hierüber keine Information.
Zu jedem Arzt sind Kontaktdaten und, wenn vorhanden, weitere Informationen wie zum Beispiel Öffnungszeiten ersichtlich. Diese weiteren Informationen fragt die HEK je Abruf bei der Stiftung Gesundheit an. Es werden zu keinem Zeitpunkt Informationen über Sie oder Ihre Abrechnungsdaten an die Stiftung Gesundheit übermittelt. Die Stiftung Gesundheit dient hier ausschließlich als Informationsgeber.
Übertragung des Entlassbriefs von Ihrem teilnehmenden Krankenhaus: Im Rahmen Ihrer Nutzung von smarthealth können Sie zudem Ihren Entlassbrief (als PDF-Dokument) von dem Sie behandelnden Krankenhaus importieren, sofern dieses an smarthealth angebunden ist. Für diesen Zweck werden Sie im Rahmen der Aktivierung dieses Service um Ihre Einwilligung gebeten, dass Ihre Versichertennummer an Ihr Krankenhaus zur Anforderung des Entlassbriefs übermittelt wird. Der Entlassbrief wird verschlüsselt übertragen und Ihnen in smarthealth angezeigt. Sie können den gespeicherten Entlassbrief jederzeit wieder löschen. Sollten die Informationen in dem Entlassbrief unrichtig oder unvollständig sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Krankenhaus, um die Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen. Sie müssen dann den Entlassbrief löschen und einen neuen Import des berichtigten oder vervollständigten Entlassbriefs von Ihrem Krankenhaus anfordern.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der vorstehenden Services erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie im Rahmen der Aktivierung des jeweiligen Service erteilen. Die Rechtsgrundlage der jeweiligen Datenverarbeitung ist somit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Lit. a i.V.m. Art. 9 DSGVO.
Eine entsprechende Widerrufsmöglichkeit Ihrer Einwilligung steht Ihnen in Ihrem Nutzerprofil zur Verfügung.
3.4 Erfassung und Analyse von aggregierten Nutzungsdaten
Es werden ferner anonymisierte Informationen über Art und Umfang der Nutzung der ePA erfasst und analysiert (zum Beispiel wann und in welchen Leistungsbereichen Datenobjekte gespeichert, bearbeitet oder gelöscht werden, wie lange und zu welchen Zeiten die ePA genutzt wird, welche Leistungsbereiche häufiger oder weniger häufig genutzt werden).
Die Informationen über das Nutzungsverhalten werden stets nur in anonymisierter und aggregierter Form verarbeitet, ohne dass ein Rückschluss auf Ihre Person oder die Person anderer Nutzer möglich wäre.
Die hiermit verbundene Verarbeitung erfolgt, um das allgemeine Nutzungsverhalten der Nutzer der ePA besser zu verstehen sowie die ePA und ihre einzelnen Funktionalitäten zu verbessern. Die Rechtsgrundlage ist in diesem Fall die Einwilligung nach Art. 6 Abs 1 Lit. a DSGVO.
4. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über die Desktop-Anwendung von smarthealth
Die Desktop-Anwendung steht ab Mitte des Jahres 2025 zur Verfügung.
Zusätzlich zu den unter Ziffer 2 beschriebenen Möglichkeiten der Nutzung der ePA gelten die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung der ePA über die stationäre Desktop-Anwendung smarthealth.
4.1 Anmeldung in einem ePA-Konto über die Desktop-Anwendung
Um sich über die Desktop-Anwendung smarthealth anzumelden, müssen Sie sich über die jeweiligen Stores Ihres Betriebssystems die aktuelle Version der Desktop-Anwendung lokal herunterladen.
Für die Anmeldung gibt es zwei Möglichkeiten:
Anmeldung per eGK mit Kartenlesegerät
Für diese Anmeldemöglichkeit benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht, Ihre eGK sowie die dazugehörige PIN, die Sie bei der HEK beantragen können.
Anmeldung über die HEK Service-App mit der GesundheitsID
Alternativ ist eine Anmeldung mit der digitalen Identität (GesundheitsID) über die HEK Service-App möglich. Das Login-Verfahren ist in 3.2 beschrieben.
Hinweis: Eine Neuanlage der ePA über die Desktop-Anwendung ist nicht möglich. Sie können die Desktop-Anwendung der HEK nur nutzen, wenn Sie sich bereits über die HEK Service-App oder schriftlich bei der HEK für die ePA registriert haben.
(a) Anlegen eines Nutzerkontos und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung sowie der Nutzungsbedingungen von der Desktop-App smarthealth
Um die Desktop-Anwendung zu nutzen, müssen Sie nach Installation der Desktop-Anwendung einen lokalen Benutzer für Ihr Gerät anlegen. Sie generieren einen Sicherheitsschlüssel gemäß der Vorgabe in der Desktop-Anwendung, um Ihre Daten sicher zu verschlüsseln. Jedes Gerät, über das Sie auf die Desktop- Anwendung zugreifen, hat seinen eigenen Sicherheitsschlüssel zur Ver- und Entschlüsselung Ihrer ePA.
Sie werden anschließend gebeten einen Benutzernamen sowie ein Kennwort festzulegen. Es handelt sich dabei um die Zugangsdaten Ihres Nutzerkontos. Bei Verlust dieser Zugangsdaten ist eine Wiederherstellung nicht möglich. Um erneut über die Desktop-Anwendung Zugriff auf die Daten der ePA zu erhalten, müssen Sie einen neuen lokalen Benutzer anlegen.
Bei erstmaliger Anmeldung mit Ihrem zuvor angelegten Nutzerkonto ist es zur Verwendung der Desktop-Anwendung erforderlich, dass Sie uns bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von smarthealth zur Kenntnis genommen haben. Die Kenntnisnahme wird verschlüsselt lokal auf Ihrem verwendeten Gerät in Ihrem Benutzerprofil gespeichert.
Zum zusätzlichen Schutz vor einem Zugriff von Unbefugten auf Ihre ePA in smarthealth wird empfohlen, auf Ihrem Endgerät den Geräteschutz (Passwort, Mustersperre o.ä.) zu aktivieren. Dabei sind triviale Kennwort-, Passwort- und Entsperrmuster (1234, 1111, etc.) sowie der Download von Inhalten und Applikationen aus nicht vertrauenswürdigen Quellen auf dem Endgerät zu vermeiden.
Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern und mindestens 1 Sonderzeichen. Es sollte zudem keinen Bezug zu Ihrer Person haben, wie zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihr Geburtsdatum.
Achten Sie bei der Erstellung einer PIN darauf, dass Sie verschiedene, nicht aufeinander folgende Ziffern wählen und es sich um Ziffern handelt, die nicht leicht erraten werden können. Vermeiden Sie daher zum Beispiel Ihr Geburtsdatum.
(b) E-Mail-Verifikation für Nutzer der Desktop-Anwendung
Eine ePA lässt sich über die Desktop-Anwendung nur auf einem freigeschalteten Endgerät öffnen. Um das Endgerät freizuschalten, brauchen Sie eine verifizierte E-Mail-Adresse.
Sofern für Sie in Ihrer ePA noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, ist solch eine bei erstmaliger Anmeldung zu hinterlegen und zu verifizieren. Dazu werden Sie auf eine Webseite weitergeleitet, wo Sie Ihre gewünschte – zu verifizierende – E-Mail-Adresse eintragen müssen. An diese erhalten Sie unmittelbar eine E-Mail mit einem Aktivierungscode. Durch den Klick auf diesen Link wird Ihre E-Mail-Adresse verifiziert und gespeichert.
(c) Anmeldeverfahren für ePA-Vertretung
ePA-Vertretungen steht ein separater Anmeldebereich bei der Anmeldung zur Verfügung. So ist sichergestellt, dass die Vertretung auf Ihre ePA zugreifen kann ohne dass die Vertretung selbst über eine eigene ePA verfügt.
4.2 Eingeschränkte Möglichkeiten in der Anwendung
Sie haben im Rahmen des Zugriffs auf Ihre ePA über die Desktop-Anwendung mit wenigen Ausnahmen die gleichen Möglichkeiten wie über die Nutzung von smarthealth über die Endgeräte der Leistungserbringer beziehungsweise die HEK Service-App.
Folgende Anwendungsbereiche sind über die Desktop-Anwendung nicht möglich:
-
die Registrierung für die ePA
(Nutzen Sie dafür die HEK Service-App oder das schriftliche Formular.) -
die Nutzung der kassenindividuellen Zusatzleistungen
-
den Widerspruch gegen die Nutzung der ePA
(Nutzen Sie dafür das in 1.5 beschriebene Verfahren) -
Der Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten als PDF in die ePA.
5. Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz haben Sie jederzeit das Recht:
-
Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen (Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO);
-
die Berichtigung unrichtiger Daten und, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO);
-
bei Vorliegen berechtigter Gründe die Löschung Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung - Art. 17 DSGVO);
-
die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind) (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO);
-
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen, zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel, zu übermitteln oder, soweit dies technisch machbar ist, durch IBM übermitteln zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO)
-
nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen; eine automatisierte Entscheidungsfindung wird von der HEK gegenwärtig nicht durchgeführt.
-
Sie haben ferner das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten, die zur Wahrung der berechtigten Interessen von IBM erfolgt, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu widersprechen (Widerspruchsrecht - Art. 21 DSGVO).
-
Soweit Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten haben, besteht das Recht der Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Graurheindorfer Str. 15, 53117 Bonn, poststelle (at) bfdi.bund.de oder poststelle (at) bfdi.de-mail.de.
Zur Ausübung Ihrer datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wenden Sie sich bitte direkt an die HEK. Da IBM keinen Zugriff auf etwaige Identifikationsmerkmale von Ihnen hat, ist IBM bei Kontaktaufnahme eine Überprüfung Ihrer Berechtigung und eine Zuordnung zu den von Ihnen gespeicherten Daten nicht möglich.
6. Datenschutzbeauftragter
Der verantwortliche Datenschutzbeauftragte der HEK ist unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg oder per E-Mail unter datenschutz (at) hek.de erreichbar.
7. Künftige Anpassungen der ePA-Datenschutzerklärung
Die HEK behält sich vor, an dieser Datenschutzerklärung Anpassungen vorzunehmen.
Als Nutzer von smarthealth werden Sie über einen entsprechenden Hinweis in der HEK Service-App und in der Desktop-Anwendung smarthealth im Vorfeld informiert, sofern Anpassungen oder Ergänzungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden.
Des Weiteren finden Sie die aktuelle Datenschutzerklärung auf www.hek.de unter Datenschutz.