Die HEK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr oberstes Beschluss- und Aufsichtsorgan ist der Verwaltungsrat, der sich aus Versicherten der HEK zusammensetzt.
Die HEK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr oberstes Beschluss- und Aufsichtsorgan ist der Verwaltungsrat, der sich aus Versicherten der HEK zusammensetzt.